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Finanzierung · 8 Min. Lesezeit

Hypothek aufstocken für Renovation: Voraussetzungen

Wann eine Aufstockung möglich ist, wie sie den Wert beeinflusst und welche Alternativen bestehen.

Sayan Satkunam

Sayan Satkunam · B. Sc. Banking & Finance

Verfasst und fachlich geprüft · Aktualisiert am 01. August 2026

IMMERO AG · IMMOBILIEN BERN

Wann eine Aufstockung möglich ist

Eine Erhöhung der Hypothek setzt zweierlei voraus: Die Belehnung muss auch nach der Aufstockung innerhalb der Grenzen bleiben, und die Tragbarkeit muss weiterhin gegeben sein. Wer seit dem Kauf amortisiert hat oder dessen Liegenschaft im Wert gestiegen ist, hat entsprechenden Spielraum. Im Kanton Bern sind die Preise für Wohneigentum über zwölf Monate um rund 2.8 bis 2.9 % gestiegen — über mehrere Jahre entsteht daraus eine spürbare Reserve.

Der Wert nach Fertigstellung zählt

Banken bewerten bei Renovationen in der Regel den Zustand nach Fertigstellung, nicht den heutigen. Voraussetzung ist ein nachvollziehbares Baukostenbudget mit Offerten. Ausbezahlt wird häufig nach Baufortschritt gegen Rechnungsvorlage, gelegentlich über einen Baukredit, der nach Abschluss in eine reguläre Hypothek überführt wird. Diese Abwicklung sollte vor Auftragsvergabe geklärt sein.

Nicht jede Investition erhöht den Wert

Eine neue Küche, ein saniertes Bad, ein Fassaden- oder Fensterersatz und energetische Massnahmen wirken sich meist positiv auf den Verkehrswert aus. Sehr individuelle Ausbauten — ein Innenpool, eine ungewöhnliche Raumaufteilung, extravagante Materialwahl — erhöhen die Baukosten, aber selten den Marktwert im gleichen Umfang. Wer eine Aufstockung plant, sollte das vorher wissen, statt es beim späteren Verkauf zu erfahren.

Steuerliche Behandlung

Werterhaltender Unterhalt — Reparaturen, Ersatz von Gleichem durch Gleiches — ist im Jahr der Zahlung vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Wertvermehrende Investitionen sind es nicht, mindern dafür beim späteren Verkauf die Grundstückgewinnsteuer, weil sie zu den Anlagekosten zählen. Energetische Sanierungen werden im Kanton Bern in der Regel als wertvermehrend anerkannt. Belege sollten Sie über die gesamte Besitzdauer aufbewahren.

Alternativen zur Aufstockung

Für kleinere Vorhaben kann ein Privat- oder Renovationskredit einfacher sein, ist aber deutlich teurer als eine Hypothek. Wer ohnehin vor einer Zinsanpassung steht, kombiniert die Aufstockung sinnvollerweise mit der Erneuerung — das spart Gebühren und schafft Verhandlungsspielraum. Bei grösseren Sanierungen lohnt zudem die Prüfung kantonaler und kommunaler Förderbeiträge für energetische Massnahmen.

Reihenfolge und Beratung

Klären Sie zuerst den Spielraum bei Belehnung und Tragbarkeit, dann das Baukostenbudget, dann die Auszahlungsmodalitäten — und erst danach vergeben Sie Aufträge. Wir prüfen den Rahmen vorab und vergleichen die Konditionen über mehr als 25 Partner; bei Aufstockungen unterscheiden sich die Angebote und die Bereitschaft, den Wert nach Fertigstellung anzurechnen, erfahrungsgemäss deutlich.

Was das für Bern-Mittelland bedeutet

Im Kanton Bern sind die Preise für Wohneigentum über die letzten zwölf Monate um rund 2.8 bis 2.9 % gestiegen (RealAdvisor, Stand August 2026). Innerhalb der Region ist die Spannweite gross: In der Stadt Bern werden Eigentumswohnungen in Zentrumslagen über 10’200 CHF/m² gehandelt, in Köniz um 7’900, in ländlicheren Gemeinden des Kiesentals oder Gürbetals deutlich darunter. Eine schweizweite Faustregel führt deshalb regelmässig in die Irre — massgebend ist immer die konkrete Lage.

Finanzierungsumfeld 2026

Der SNB-Leitzins liegt seit Juni 2025 bei 0.0 % und wurde am 18. Juni 2026 bestätigt; zehnjährige Festhypotheken bewegen sich um rund 1.4 bis 1.6 %, der hypothekarische Referenzzinssatz liegt bei 1.25 %. Trotz dieses tiefen Niveaus rechnen Banken die Tragbarkeit mit einem kalkulatorischen Zins von 4.5 bis 5 % — das bleibt für viele Haushalte die eigentliche Hürde, nicht der Marktzins. Verlangt werden mindestens 20 % Eigenkapital, davon mindestens 10 Prozentpunkte aus harten Eigenmitteln ausserhalb der Pensionskasse.

So gehen wir in Bern-Mittelland vor

In der Praxis beginnt jedes Mandat mit einer lagegenauen Einschätzung statt einer Pauschalzahl: Wir schauen auf die konkrete Gemeinde, das Quartier, den Objekttyp und den baulichen Zustand und vergleichen mit realen Transaktionen aus der Region. Erst danach besprechen wir die Strategie — beim Verkauf etwa die Frage, ob offen oder diskret über unser Off-Market-Netzwerk vermarktet wird, bei der Finanzierung den Vergleich über mehr als 25 Banken- und Versicherungspartner. Betreut werden Sie dabei direkt durch die Geschäftsführung, nicht durch wechselnde Ansprechpersonen. Wir arbeiten in Köniz, Liebefeld, Bern, Ostermundigen, Ittigen, Muri, Belp, Worb, Münsingen und über dreissig weiteren Gemeinden der Region — mit eigenen Marktdaten für jede davon. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Datengrundlage und Methodik

Die genannten Kennzahlen stützen sich auf öffentlich überprüfbare Quellen: Leitzins und geldpolitische Lagebeurteilung der Schweizerischen Nationalbank, den hypothekarischen Referenzzinssatz des Bundesamts für Wohnungswesen, die kantonalen Bestimmungen zu Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer sowie Transaktions- und Angebotsdaten spezialisierter Marktdatenanbieter für den Raum Bern. Wo eine Zahl geschätzt ist, weisen wir sie als Schätzung aus, statt eine Genauigkeit vorzutäuschen, welche die Datenlage nicht hergibt. Marktdaten veralten: Massgebend ist der angegebene Stand, und vor einer Transaktion prüfen wir die Zahlen für Ihr konkretes Objekt neu. Dieser Beitrag vermittelt Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

— Häufige Fragen

Antworten zum Thema.

Ja, sofern Belehnung und Tragbarkeit es zulassen. Wertvermehrende Investitionen erhöhen zudem den Verkehrswert, was den Spielraum vergrössert.
Banken rechnen in der Regel mit dem Wert nach Fertigstellung, verlangen dafür aber Offerten oder ein Baukostenbudget und zahlen häufig nach Baufortschritt aus.
Werterhaltender Unterhalt ist im Jahr der Zahlung abziehbar. Wertvermehrende Investitionen nicht — sie mindern dafür später die Grundstückgewinnsteuer.

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