immero.ch — Swiss Real Estate

Grundstückgewinnsteuer-Rechner

Grundstückgewinnsteuer clever planen.

Berechnen Sie die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern samt Besitzdauer-Reduktion von bis zu 70 %. Kostenlos, ohne Anmeldung.

1'100'000 CHF
750'000 CHF
60'000 CHF
30'000 CHF
12 Jahre

Anlagekosten total

Kauf + Investitionen + Kosten

CHF 840'000

Roher Grundstückgewinn

CHF 260'000

Steuerbarer Gewinn

nach Freigrenze CHF 5'200

CHF 254'800

Besitzdauer-Reduktion 16 %

Satz ca. 20.2 %

Grundstückgewinnsteuer (Indikation)

CHF 51'368

Netto nach Steuer: CHF 208'632. Je länger der Besitz, desto tiefer die Steuer.

Verkauf steueroptimiert planen

Vereinfachte Indikation für den Kanton Bern. Der tatsächliche Tarif ist progressiv und wird von der kantonalen Steuerverwaltung bestimmt; die Besitzdauer-Reduktion beträgt ab dem fünften Jahr 2 % pro Jahr bis maximal 70 %, bei sehr kurzer Haltedauer fallen Zuschläge an. Eine Praxisänderung trat per 30. Juni 2026 in Kraft. Dies ersetzt keine Steuerberatung.

Die Besitzdauer ist der grösste Hebel

Im Kanton Bern sinkt die Grundstückgewinnsteuer ab dem fünften Besitzjahr um 2 % pro Jahr, bis maximal 70 % nach 35 Jahren — die grosszügigste Regelung der Schweiz. Wer eine Immobilie lange gehalten hat, zahlt entsprechend deutlich weniger. Umgekehrt gibt es bei sehr kurzer Haltedauer Zuschläge, die spekulative Verkäufe verteuern.

Abzüge sauber dokumentieren

Der zweite grosse Hebel ist die vollständige Erfassung aller abzugsfähigen Aufwendungen über die gesamte Besitzdauer: wertvermehrende Investitionen wie energetische Sanierungen, Maklerprovision, Inserate- sowie Notariats- und Grundbuchkosten. Werterhaltende Reparaturen zählen nicht. Die saubere Abgrenzung zwischen wertvermehrend und werterhaltend entscheidet über den steuerbaren Gewinn.

Steueraufschub prüfen

In bestimmten Konstellationen lässt sich die Steuer aufschieben — insbesondere bei der Ersatzbeschaffung eines selbstbewohnten Eigenheims in engem zeitlichem Zusammenhang sowie bei Erbgang, Schenkung oder Übertragung unter Ehegatten. Der Steueraufschub ist kein Erlass: Die latente Last geht auf die erwerbende Person über. Wir koordinieren bei Bedarf mit Ihrem Treuhänder.

— Häufige Fragen

Zur Grundstückgewinnsteuer.

Sie wird auf dem Gewinn erhoben: Verkaufspreis abzüglich Anlagekosten (Kaufpreis, wertvermehrende Investitionen, Verkaufskosten). Der Tarif ist progressiv und sinkt mit der Besitzdauer — ab dem fünften Jahr um 2 % pro Jahr, bis maximal 70 % nach 35 Jahren.
Der Kanton Bern gewährt die grosszügigste Reduktion der Schweiz: ab dem fünften Besitzjahr 2 % pro Jahr, bis zu 70 % nach 35 Jahren. Bei sehr kurzer Haltedauer fallen dagegen Zuschläge an.
Wertvermehrende Investitionen, Makler- und Inseratekosten sowie Notariats- und Grundbuchgebühren. Werterhaltende Reparaturen sind nicht abzugsfähig. Eine lückenlose Dokumentation über die gesamte Besitzdauer senkt die Steuerlast spürbar.
Ja, etwa bei Ersatzbeschaffung eines selbstbewohnten Eigenheims oder bei Erbgang und Schenkung. Der Nachfolger übernimmt die latente Steuerlast und zahlt erst bei einem späteren definitiven Verkauf.