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Grundstückgewinnsteuer-Rechner

Grundstückgewinnsteuer clever planen.

Berechnen Sie die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern samt Besitzdauer-Reduktion von bis zu 70 %. Kostenlos, ohne Anmeldung.

1'100'000 CHF
750'000 CHF
60'000 CHF
30'000 CHF
12 Jahre

Anlagekosten total

Kauf + Investitionen + Kosten

CHF 840'000

Roher Grundstückgewinn

CHF 260'000

Steuerbarer Gewinn

nach Freigrenze CHF 5'200

CHF 254'800

Besitzdauer-Reduktion 16 %

Satz ca. 20.2 %

Grundstückgewinnsteuer (Indikation)

CHF 51'368

Netto nach Steuer: CHF 208'632. Je länger der Besitz, desto tiefer die Steuer.

Verkauf steueroptimiert planen

Vereinfachte Indikation für den Kanton Bern. Der tatsächliche Tarif ist progressiv und wird von der kantonalen Steuerverwaltung bestimmt; die Besitzdauer-Reduktion beträgt ab dem fünften Jahr 2 % pro Jahr bis maximal 70 %, bei sehr kurzer Haltedauer fallen Zuschläge an. Eine Praxisänderung trat per 30. Juni 2026 in Kraft. Dies ersetzt keine Steuerberatung.

Die Besitzdauer ist der grösste Hebel

Im Kanton Bern sinkt die Grundstückgewinnsteuer ab dem fünften Besitzjahr um 2 % pro Jahr, bis maximal 70 % nach 35 Jahren — die grosszügigste Regelung der Schweiz. Wer eine Immobilie lange gehalten hat, zahlt entsprechend deutlich weniger. Umgekehrt gibt es bei sehr kurzer Haltedauer Zuschläge, die spekulative Verkäufe verteuern.

Abzüge sauber dokumentieren

Der zweite grosse Hebel ist die vollständige Erfassung aller abzugsfähigen Aufwendungen über die gesamte Besitzdauer: wertvermehrende Investitionen wie energetische Sanierungen, Maklerprovision, Inserate- sowie Notariats- und Grundbuchkosten. Werterhaltende Reparaturen zählen nicht. Die saubere Abgrenzung zwischen wertvermehrend und werterhaltend entscheidet über den steuerbaren Gewinn.

Steueraufschub prüfen

In bestimmten Konstellationen lässt sich die Steuer aufschieben — insbesondere bei der Ersatzbeschaffung eines selbstbewohnten Eigenheims in engem zeitlichem Zusammenhang sowie bei Erbgang, Schenkung oder Übertragung unter Ehegatten. Der Steueraufschub ist kein Erlass: Die latente Last geht auf die erwerbende Person über. Wir koordinieren bei Bedarf mit Ihrem Treuhänder.

Grundlagen und Grenzen dieser Berechnung

Dieser Rechner arbeitet mit den aktuell geltenden Schweizer Rahmenwerten: einem SNB-Leitzins von 0.0 % (bestätigt am 18. Juni 2026), einem hypothekarischen Referenzzinssatz von 1.25 %, zehnjährigen Festhypotheken ab rund 1.5 % (Richtzinsen um 1.8 %) sowie den Steuersätzen des Kantons Bern — Handänderungssteuer 1.8 % und Grundstückgewinnsteuer mit Besitzdauer-Reduktion von 2 % pro Jahr ab dem fünften Jahr bis maximal 70 %. Das Ergebnis ist eine Indikation, keine Zusage: Banken beurteilen Bonität, Objektqualität und Belehnung individuell, und die Steuerverwaltung wendet einen progressiven Tarif auf den Einzelfall an.

Steuern und Nebenkosten im Kanton Bern

Wer im Kanton Bern kauft oder verkauft, sollte drei Grössen einrechnen. Die Handänderungssteuer beträgt 1.8 % des Kaufpreises und wird üblicherweise von der Käuferschaft getragen; zusammen mit Notariats- und Grundbuchgebühren ergeben sich Erwerbsnebenkosten von rund 3 bis 4 %, die aus Eigenmitteln zu finanzieren sind und nicht über die Hypothek laufen. Auf Verkäuferseite fällt die Grundstückgewinnsteuer an, die ab dem fünften Besitzjahr um 2 % pro Jahr sinkt, bis maximal 70 % nach 35 Jahren — die grosszügigste Besitzdauer-Reduktion der Schweiz. Abzugsfähig sind wertvermehrende Investitionen sowie Makler-, Notariats- und Inseratekosten, nicht aber werterhaltende Reparaturen.

Wer hinter diesen Rechnern steht

Die Rechenlogik und die hinterlegten Rahmenwerte verantwortet Sajeevan Satkunam, eidgenössisch diplomierter Immobilienbewerter mit fünfzehn Jahren Erfahrung im Raum Bern und Co-Geschäftsführer der Immero AG. Für Finanzierungsfragen zeichnet Sayan Satkunam verantwortlich, Co-Geschäftsführer mit Studienhintergrund in Banking & Finance. Wir aktualisieren die Rahmenwerte zentral, sobald sich Leitzins, Referenzzinssatz oder kantonale Steuersätze ändern — alle Rechner folgen dann automatisch derselben Datenbasis.

Vom Richtwert zur belastbaren Zahl

Ein Rechner ersetzt keine Einschätzung des konkreten Objekts. Ob eine Wohnung in der Stadt Bern über 10'200 CHF/m² erzielt oder ein Haus in einer ländlicheren Gemeinde des Kiesentals deutlich darunter liegt, entscheidet die Mikrolage — und die kennt kein Formular. Wir prüfen Ihre Ausgangslage deshalb persönlich: lagegenau, mit realen Vergleichstransaktionen aus Bern-Mittelland und mit offengelegter Herleitung. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich, betreut direkt durch die Geschäftsführung.

— Häufige Fragen

Zur Grundstückgewinnsteuer.

Sie wird auf dem Gewinn erhoben: Verkaufspreis abzüglich Anlagekosten (Kaufpreis, wertvermehrende Investitionen, Verkaufskosten). Der Tarif ist progressiv und sinkt mit der Besitzdauer — ab dem fünften Jahr um 2 % pro Jahr, bis maximal 70 % nach 35 Jahren.
Der Kanton Bern gewährt die grosszügigste Reduktion der Schweiz: ab dem fünften Besitzjahr 2 % pro Jahr, bis zu 70 % nach 35 Jahren. Bei sehr kurzer Haltedauer fallen dagegen Zuschläge an.
Wertvermehrende Investitionen, Makler- und Inseratekosten sowie Notariats- und Grundbuchgebühren. Werterhaltende Reparaturen sind nicht abzugsfähig. Eine lückenlose Dokumentation über die gesamte Besitzdauer senkt die Steuerlast spürbar.
Ja, etwa bei Ersatzbeschaffung eines selbstbewohnten Eigenheims oder bei Erbgang und Schenkung. Der Nachfolger übernimmt die latente Steuerlast und zahlt erst bei einem späteren definitiven Verkauf.

Bern-Mittelland

Zahlen persönlich prüfen lassen

Der Rechner gibt eine Grössenordnung. Für Ihr konkretes Objekt prüfen wir die Zahlen persönlich — lagegenau, mit realen Vergleichstransaktionen und offengelegter Herleitung. Kostenlos und unverbindlich.

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