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Eigenmittelrechner

Reicht mein Eigenkapital?

Prüfen Sie, ob Ihr Eigenkapital die 20-%-Regel erfüllt — inklusive harter Eigenmittel und Pensionskassen-Anrechnung. Kostenlos, ohne Anmeldung.

900'000 CHF
120'000 CHF
40'000 CHF
60'000 CHF

Harte Eigenmittel

Minimum: CHF 90'000 (10 %)

CHF 160'000

Davon PK anrechenbar

max. 10 % des Kaufpreises

CHF 60'000

Anrechenbares Eigenkapital

Minimum: CHF 180'000 (20 %)

CHF 220'000

Hypothek

76 % Belehnung

CHF 680'000

Eigenkapital

Anforderung erfüllt

Sie erfüllen die 20-%-Regel inkl. mindestens 10 % harter Eigenmittel.

Finanzierung besprechen

Banken verlangen mindestens 20 % Eigenkapital, davon mindestens 10 Prozentpunkte aus harten Eigenmitteln (Ersparnisse, Wertschriften, Säule 3a). Pensionskassengelder sind bis maximal 10 % des Kaufpreises anrechenbar. Indikative Berechnung, keine Finanzierungszusage.

Die 20-Prozent-Regel im Detail

Beim Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum verlangen Banken mindestens 20 % Eigenkapital. Entscheidend ist die Zusammensetzung: Mindestens 10 Prozentpunkte müssen aus harten Eigenmitteln stammen — also nicht aus der Pensionskasse. Für ein Objekt zu CHF 800'000 sind das mindestens CHF 160'000 Eigenkapital, davon CHF 80'000 hart.

Pensionskasse: Vorbezug oder Verpfändung

Die zweite Säule ist bis 10 % des Kaufpreises als Eigenkapital anrechenbar. Der Vorbezug von PK-Geldern reduziert die spätere Altersleistung und löst eine Kapitalauszahlungssteuer aus. Die Verpfändung lässt das Guthaben stehen, erhöht aber die Belehnung und damit die Zinskosten. Welcher Weg günstiger ist, hängt von Alter, Steuersituation und Vorsorgelücke ab.

Säule 3a gezielt als Eigenkapital aufbauen

Guthaben der Säule 3a zählen als harte Eigenmittel und können bezogen oder verpfändet werden. Wer den Kauf langfristig plant, baut die dritte Säule gezielt als Eigenkapitalquelle auf — das ist steuerlich effizienter als reines Sparen auf dem Konto und stärkt die harte Eigenmittelquote, die für die Finanzierung entscheidend ist.

— Häufige Fragen

Zum Eigenkapital.

Mindestens 20 % des Kaufpreises. Davon müssen mindestens 10 Prozentpunkte aus harten Eigenmitteln stammen (Ersparnisse, Wertschriften, Säule 3a). Pensionskassengelder sind bis maximal 10 % anrechenbar.
Harte Eigenmittel sind Ersparnisse, Wertschriften und Guthaben der Säule 3a. Weiche Eigenmittel stammen aus der Pensionskasse (2. Säule) und sind nur bis 10 % des Kaufpreises anrechenbar.
Ja, per Vorbezug oder Verpfändung — aber nur für selbstbewohntes Eigentum und höchstens bis 10 % des Kaufpreises als anrechenbares Eigenkapital. Der Vorbezug senkt die Altersleistung und löst eine Steuer aus.
Ja. Guthaben der Säule 3a gelten als harte Eigenmittel und können bezogen oder verpfändet werden — ein steuerlich effizienter Weg, gezielt Eigenkapital aufzubauen.