immero.ch — Swiss Real Estate

— Ihre Situation

Nicht jede Immobilienfrage beginnt mit einem Inserat.

Erbschaft, Trennung, eine Anlageentscheidung oder ein Stück Bauland aus Familienbesitz: Situationen, in denen es weniger um Vermarktung geht als um eine belastbare Grundlage und ein sachliches Gegenüber. Genau dafür sind wir da — in Bern-Mittelland, persönlich betreut durch die Geschäftsführung.

Immobilie erben & verkaufen

Eine geerbte Liegenschaft wirft Fragen auf, die selten nur finanziell sind.

Grundlage jeder Lösung ist ein neutraler Verkehrswert — für die Erbteilung, den Ausgleich bei Übernahme durch einen Erben und die steuerliche Deklaration. Wir bewerten unabhängig, dokumentieren die Herleitung für alle Beteiligten und moderieren, ohne Partei zu ergreifen. Wichtig zu wissen: Der Erbgang unterbricht die Besitzdauer bei der Grundstückgewinnsteuer nicht — sie zählt ab dem Erwerb des Erblassers weiter, was die Steuer oft erheblich senkt.

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Immobilie bei Scheidung

Bei einer Trennung ist das Eigenheim meist der grösste Vermögenswert.

Und schnell der grösste Streitpunkt: Die übernehmende Seite wünscht einen tiefen Wert, die weichende einen hohen. Wir arbeiten ausdrücklich für beide Seiten und legen die Herleitung offen — das nimmt der Diskussion die Schärfe, auch gegenüber Anwälten und Gericht. Häufigste Hürde ist nicht der Wert, sondern die Tragbarkeit: Ob eine Partei allein übernehmen kann, prüfen wir vorab, bevor Erwartungen entstehen.

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Renditeliegenschaft kaufen

Die attraktivsten Anlageobjekte werden nie öffentlich inseriert.

Eigentümer verkaufen ungern über Portale — ein Inserat verunsichert Mieter und signalisiert Verkaufsdruck. Entsprechend läuft ein grosser Teil der Transaktionen über Netzwerke. Wir prüfen Mieterspiegel, Zustand und die mietrechtliche Haltbarkeit der Ist-Mieten und ordnen den Ertragswert realistisch ein. Denn eine Rendite, die auf überhöhten Mieten beruht, ist ein Risiko und kein Schnäppchen.

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Bauland verkaufen

Der Wert einer Parzelle hängt nicht an der Fläche, sondern an der Ausnützung.

Zonenzuteilung, Ausnützungsziffer, Geschosszahl und Auflagen bestimmen, was gebaut werden darf — zwei gleich grosse Parzellen können sich im Wert deutlich unterscheiden. Wir lesen die Bau- und Zonenordnung, rechnen das realisierbare Volumen und sprechen gezielt die passende Käuferschaft an: Bauträger, Investoren mit Entwicklungsabsicht oder Selbstnutzer mit konkretem Projekt.

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Unsere Arbeitsweise

Jedes Mandat beginnt mit einem kostenlosen, unverbindlichen Erstgespräch, gefolgt von einer lagegenauen Einschätzung statt einer Pauschalzahl. Wir schauen auf Gemeinde, Quartier, Objekttyp und Zustand und vergleichen mit realen Transaktionen aus Bern-Mittelland. Erst danach besprechen wir die Strategie. Betreut werden Sie direkt durch die Geschäftsführung — Sajeevan Satkunam als eidgenössisch diplomierter Immobilienbewerter mit fünfzehn Jahren Erfahrung und Sayan Satkunam mit Studienhintergrund in Banking & Finance — und nicht durch wechselnde Ansprechpersonen. Eine persönliche Antwort erhalten Sie in der Regel innert 24 Stunden.

Warum lokale Datentiefe entscheidet

Im Kanton Bern sind die Preise für Wohneigentum über die letzten zwölf Monate um rund 2.8 bis 2.9 % gestiegen. Der Durchschnitt sagt aber wenig: In Zentrumslagen der Stadt Bern werden Eigentumswohnungen über 10'200 CHF/m² gehandelt, in Köniz um 7'900, in ländlicheren Gemeinden des Kiesentals oder Gürbetals deutlich darunter. Wir pflegen deshalb eigene Marktdaten für über dreissig Gemeinden der Region und weisen offen aus, wo eine Zahl belegt und wo sie geschätzt ist — statt eine Genauigkeit vorzutäuschen, welche die Datenlage nicht hergibt.

Steuerliche Rahmenbedingungen im Kanton Bern

Wer im Kanton Bern kauft oder verkauft, sollte drei Grössen kennen. Die Handänderungssteuer beträgt 1.8 % des Kaufpreises und wird üblicherweise von der Käuferschaft getragen; zusammen mit Notariats- und Grundbuchgebühren ergeben sich Erwerbsnebenkosten von rund 3 bis 4 %, die aus Eigenmitteln zu finanzieren sind. Beim Verkauf fällt die Grundstückgewinnsteuer an, die ab dem fünften Besitzjahr um 2 % pro Jahr sinkt, bis maximal 70 % nach 35 Jahren — die grosszügigste Besitzdauer-Reduktion der Schweiz. Abzugsfähig sind wertvermehrende Investitionen sowie Makler-, Notariats- und Inseratekosten, nicht aber werterhaltende Reparaturen.

Das Finanzierungsumfeld 2026

Der SNB-Leitzins liegt seit Juni 2025 bei 0.0 % und wurde am 18. Juni 2026 bestätigt; zehnjährige Festhypotheken bewegen sich um rund 1.4 bis 1.6 %, der hypothekarische Referenzzinssatz liegt bei 1.25 %. Trotz dieses tiefen Niveaus rechnen Banken die Tragbarkeit mit einem kalkulatorischen Zins von 4.5 bis 5 % — das bleibt für viele Haushalte die eigentliche Hürde, nicht der Marktzins. Verlangt werden mindestens 20 % Eigenkapital, davon mindestens 10 Prozentpunkte aus harten Eigenmitteln ausserhalb der Pensionskasse.

Häufige Missverständnisse

Drei Annahmen führen in der Praxis besonders oft in die Irre. Erstens: Ein hoher Ansatzpreis lasse Verhandlungsspielraum. Tatsächlich schreckt er qualifizierte Interessenten ab, das Objekt bleibt am Markt liegen und wird am Ende unter Wert verkauft. Zweitens: Der tiefe Marktzins mache die Finanzierung einfach. Banken rechnen jedoch mit rund 5 %, weshalb die Tragbarkeit und nicht der Zins die eigentliche Hürde ist. Drittens: Eine Online-Schätzung genüge als Grundlage. Sie rechnet mit Gemeinde- oder Kantonsdurchschnitten und übersieht, dass sich Lagen innerhalb derselben Gemeinde um mehrere Tausend Franken pro Quadratmeter unterscheiden können.

Bern-Mittelland

Situation vertraulich besprechen

Schildern Sie uns kurz Ihre Ausgangslage — Erbfall, Trennung, Anlageobjekt oder Bauland. Sie erhalten innert 24 Stunden eine persönliche, vertrauliche Antwort. Kostenlos und unverbindlich.

Kostenlos & unverbindlich · Antwort innert 24 h

— Häufige Fragen

Wann brauche ich eine neutrale Bewertung?

Immer dann, wenn mehrere Parteien beteiligt sind: bei Erbteilung, Scheidung, Übernahme innerhalb der Familie oder einer güterrechtlichen Auseinandersetzung. Entscheidend ist, dass die Herleitung offengelegt und für alle Seiten nachvollziehbar ist.

Arbeiten Sie auch für beide Parteien gleichzeitig?

Ja. Bei Scheidungs- und Erbfällen ist Neutralität zentral. Wir legen Methode, Vergleichsobjekte und Annahmen offen, damit die Bewertung gegenüber allen Beteiligten sowie gegenüber Notariat und Gericht Bestand hat.

Was kostet ein Erstgespräch?

Nichts. Das Erstgespräch und eine erste Einschätzung sind kostenlos und unverbindlich — auf Wunsch getrennt und vertraulich. Eine detaillierte, dokumentierte Verkehrswertschätzung offerieren wir transparent nach Aufwand.

In welchen Gemeinden sind Sie tätig?

In über dreissig Gemeinden in Bern-Mittelland — von Köniz, Liebefeld und Bern über Ostermundigen, Ittigen und Muri bis ins Aaretal, Gürbetal und Kiesental. Für jede davon pflegen wir eigene Marktdaten.