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Mehrfamilienhäuser · 9 Min. Lesezeit

Immobilienverwaltung: Was die Bewirtschaftung kostet

Honorarmodelle, übliche Ansätze und welche Leistungen enthalten sein sollten.

Sajeevan Satkunam

Sajeevan Satkunam · Eidg. Dipl. Immobilienbewerter

Verfasst und fachlich geprüft · Aktualisiert am 01. August 2026

IMMERO AG · IMMOBILIEN BERN

Warum die Kostenfrage zur Renditefrage wird

Die Bewirtschaftungskosten gehören zu den nicht umlagefähigen Kosten und mindern damit direkt den Nettoertrag — und über den Nettoertrag den Ertragswert der Liegenschaft. Wer bei einem Mehrfamilienhaus mit einer zu tiefen Verwaltungsposition rechnet, überschätzt die Rendite und damit den Wert. In der Bewertungspraxis liegen die gesamten nicht umlagefähigen Kosten je nach Objekt bei rund 10 bis 20 % des Mietertrags; die Verwaltung ist davon ein Teil.

Die gängigen Honorarmodelle

Bei Renditeliegenschaften wird üblicherweise ein Prozentsatz des Bruttomietertrags vereinbart. Der Vorteil: Das Honorar skaliert mit dem Objekt. Der Nachteil: Es sagt nichts über den tatsächlichen Aufwand aus — ein Haus mit zwanzig kleinen Wohnungen und hoher Fluktuation macht deutlich mehr Arbeit als eines mit acht stabilen Mietverhältnissen bei gleichem Ertrag. Alternativ wird eine Pauschale pro Einheit und Jahr vereinbart. Bei Stockwerkeigentum ist Letzteres die Regel.

Welche Leistungen enthalten sein sollten

Zur ordentlichen Bewirtschaftung zählen Mietzinsinkasso und Mahnwesen, die Erstellung der Nebenkostenabrechnung, die Bearbeitung von Mieteranliegen und kleineren Reparaturen, die Koordination von Handwerkern, Wohnungsabnahmen und -übergaben, die Vermietung bei Leerstand sowie die jährliche Berichterstattung. Prüfen Sie im Vertrag, ob Neuvermietungen inbegriffen sind oder separat verrechnet werden — das ist die häufigste Differenz zwischen Offerten.

Was zusätzlich verrechnet wird

Ausserhalb der ordentlichen Bewirtschaftung liegen üblicherweise: die Begleitung grösserer Sanierungen und Bauprojekte, die Führung von Rechtsstreitigkeiten und Mietzinsanfechtungen, ausserordentliche Versammlungen bei Stockwerkeigentum sowie umfangreiche Sonderabklärungen. Diese werden nach Aufwand oder als Prozentsatz der Bausumme verrechnet. Ein Vertrag, der diese Abgrenzung nicht regelt, führt regelmässig zu Diskussionen.

Steuerliche Behandlung

Bei vermieteten Liegenschaften zählen die Verwaltungskosten zu den abzugsfähigen Liegenschaftskosten und mindern das steuerbare Einkommen. Sie sind damit steuerlich günstiger als ihr Bruttobetrag vermuten lässt. Beim selbstbewohnten Eigenheim existiert keine Verwaltung im steuerlichen Sinn; hier greifen die Regeln zum werterhaltenden Unterhalt und die Wahl zwischen Pauschalabzug und effektivem Nachweis.

Selbst verwalten oder vergeben

Bei einem kleinen Objekt mit stabilen Mietverhältnissen ist Eigenverwaltung machbar. Sie erfordert allerdings Kenntnis des Mietrechts — formell fehlerhafte Mietzinserhöhungen oder Kündigungen sind angreifbar — sowie Erreichbarkeit bei Störungen und Disziplin bei Abrechnung und Rückstellungen. Ab etwa acht bis zehn Einheiten oder bei höherer Fluktuation überwiegt der Aufwand den eingesparten Betrag in der Regel deutlich.

Worauf beim Vergleich zu achten ist

Vergleichen Sie nicht den Prozentsatz, sondern das Leistungsverzeichnis: Was ist enthalten, was kostet extra, wie wird bei Leerstand abgerechnet, wie schnell ist die Erreichbarkeit, wie transparent ist die Berichterstattung? Ein tieferer Ansatz mit vielen Sonderpositionen ist am Ende oft teurer als ein höherer mit klarem Umfang. Bei der Bewertung einer Liegenschaft setzen wir die realistischen, nicht die günstigsten Kosten an.

Was das für Bern-Mittelland bedeutet

Im Kanton Bern sind die Preise für Wohneigentum über die letzten zwölf Monate um rund 2.8 bis 2.9 % gestiegen (RealAdvisor, Stand August 2026). Innerhalb der Region ist die Spannweite gross: In der Stadt Bern werden Eigentumswohnungen in Zentrumslagen über 10’200 CHF/m² gehandelt, in Köniz um 7’900, in ländlicheren Gemeinden des Kiesentals oder Gürbetals deutlich darunter. Eine schweizweite Faustregel führt deshalb regelmässig in die Irre — massgebend ist immer die konkrete Lage.

Renditeobjekte in der Region

Marktüblich sind in Bern-Mittelland Bruttorenditen von rund 5 bis 6 % bei reinen Anlageobjekten, 4 bis 5 % bei Wohn- und Geschäftshäusern und 3 bis 4 % in Premiumlagen. Entscheidend ist die mietrechtliche Leitplanke: Bei einem Referenzzinssatz von 1.25 % liegt die zulässige Nettorendite bei maximal 3.25 % (Art. 269a OR). Renditeangaben, die auf überhöhten Sollmieten beruhen, halten einer Prüfung nicht stand — und werden auch von finanzierenden Banken nicht mitgetragen. Das Worblental gehört zu den Regionen mit dem höchsten Bestand an Renditeobjekten rund um Bern.

So gehen wir in Bern-Mittelland vor

In der Praxis beginnt jedes Mandat mit einer lagegenauen Einschätzung statt einer Pauschalzahl: Wir schauen auf die konkrete Gemeinde, das Quartier, den Objekttyp und den baulichen Zustand und vergleichen mit realen Transaktionen aus der Region. Erst danach besprechen wir die Strategie — beim Verkauf etwa die Frage, ob offen oder diskret über unser Off-Market-Netzwerk vermarktet wird, bei der Finanzierung den Vergleich über mehr als 25 Banken- und Versicherungspartner. Betreut werden Sie dabei direkt durch die Geschäftsführung, nicht durch wechselnde Ansprechpersonen. Wir arbeiten in Köniz, Liebefeld, Bern, Ostermundigen, Ittigen, Muri, Belp, Worb, Münsingen und über dreissig weiteren Gemeinden der Region — mit eigenen Marktdaten für jede davon. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Datengrundlage und Methodik

Die genannten Kennzahlen stützen sich auf öffentlich überprüfbare Quellen: Leitzins und geldpolitische Lagebeurteilung der Schweizerischen Nationalbank, den hypothekarischen Referenzzinssatz des Bundesamts für Wohnungswesen, die kantonalen Bestimmungen zu Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer sowie Transaktions- und Angebotsdaten spezialisierter Marktdatenanbieter für den Raum Bern. Wo eine Zahl geschätzt ist, weisen wir sie als Schätzung aus, statt eine Genauigkeit vorzutäuschen, welche die Datenlage nicht hergibt. Marktdaten veralten: Massgebend ist der angegebene Stand, und vor einer Transaktion prüfen wir die Zahlen für Ihr konkretes Objekt neu. Dieser Beitrag vermittelt Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

— Häufige Fragen

Antworten zum Thema.

Meist als Prozentsatz des Bruttomietertrags, seltener als Pauschale pro Einheit. Bei Stockwerkeigentum ist ein Ansatz pro Einheit und Jahr üblich.
Bei vermieteten Liegenschaften ja — sie zählen zu den abzugsfähigen Liegenschaftskosten. Beim selbstbewohnten Eigenheim gibt es keine Verwaltung im steuerlichen Sinn.
Typischerweise Sonderleistungen: Begleitung grösserer Sanierungen, Rechtsstreitigkeiten, aufwendige Mieterwechsel oder ausserordentliche Versammlungen. Diese werden nach Aufwand verrechnet.

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