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— Glossar · Finanzierung

Vorfälligkeitsentschädigung

Die Entschädigung an die Bank, wenn eine Festhypothek vor Ablauf der Laufzeit aufgelöst wird.

Sie entspricht dem Zinsausfall der Bank bis zum Laufzeitende und kann bei langen Restlaufzeiten und gesunkenen Zinsen erheblich ausfallen — mehrere zehntausend Franken sind möglich. Vor jedem Verkauf sollte der Betrag bei der Bank eingeholt werden, bevor über den Preis verhandelt wird. Alternativen sind die Übertragung der Hypothek auf die Käuferschaft oder auf ein Ersatzobjekt.

Wann sie anfällt

Eine Festhypothek ist für eine feste Laufzeit abgeschlossen. Wird sie vorher aufgelöst, etwa weil die Liegenschaft verkauft wird, entsteht der Bank ein Schaden, wenn sie das zurückerhaltene Geld nur zu einem tieferen Zins wieder anlegen kann. Diesen Schaden stellt sie als Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung. Bei SARON-Hypotheken fällt sie je nach Produkt geringer aus oder entfällt.

Wie sie berechnet wird

Grundlage ist die Differenz zwischen dem vereinbarten Zins und dem Wiederanlagezins für die Restlaufzeit, multipliziert mit dem Betrag und der Restlaufzeit, oft zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr. Sind die Zinsen seit dem Abschluss gesunken, wird es teuer; sind sie gestiegen, kann die Entschädigung gering sein oder ganz entfallen. Die genaue Methode steht im Hypothekarvertrag und unterscheidet sich zwischen Banken.

Wie sie sich vermeiden lässt

Beim Verkauf lässt sich die Hypothek unter Umständen auf die Käuferschaft übertragen, wenn diese die Kreditprüfung besteht, oder auf ein Ersatzobjekt, wenn Sie wieder kaufen. Ein Verkaufstermin nahe am Laufzeitende vermeidet das Problem ganz. Holen Sie den Betrag vor der Preisverhandlung bei der Bank ein; er gehört in die Nettoerlösrechnung.

Beispiel

Festhypothek über 500'000 Franken zu 2.2 Prozent mit drei Jahren Restlaufzeit, Wiederanlagezins 1.2 Prozent. Die Differenz von einem Prozent über drei Jahre ergibt rund 15'000 Franken Vorfälligkeitsentschädigung, je nach Berechnungsmethode der Bank etwas weniger wegen Abzinsung.

— Häufige Fragen

Begrenzt. Die Berechnungsmethode ist vertraglich festgelegt, aber bei einer Übertragung auf ein Ersatzobjekt bei derselben Bank lässt sie sich oft vermeiden.
Beim Verkauf kann sie je nach kantonaler Praxis als Kosten bei der Grundstückgewinnsteuer oder als Schuldzins berücksichtigt werden. Das ist vorab zu klären.
Je nach Produkt. Manche SARON-Hypotheken lassen sich mit kurzer Frist kündigen, andere haben eine Rahmenlaufzeit mit Ausstiegskosten.