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Ausnützungsziffer berechnen: So viel dürfen Sie bauen

Die AZ ist die zentrale Kennzahl beim Baulandwert. Wie sie berechnet wird, was anrechenbar ist und wie sie sich in Franken übersetzt.

Sajeevan Satkunam

Sajeevan Satkunam · Eidg. Dipl. Immobilienbewerter

Verfasst und fachlich geprüft · Aktualisiert am 01. August 2026

IMMERO AG · IMMOBILIEN BERN

Die zentrale Kennzahl

Die Ausnützungsziffer setzt die zulässige Geschossfläche ins Verhältnis zur Grundstücksfläche. Bei einer AZ von 0.5 und einer Parzelle von 800 Quadratmetern dürfen rund 400 Quadratmeter anrechenbare Geschossfläche gebaut werden. Manche Gemeinden arbeiten stattdessen mit Überbauungsziffer, Baumassenziffer oder Geschossflächenziffer — das Prinzip bleibt: eine Kennzahl begrenzt das Volumen.

Was anrechenbar ist und was nicht

Zur anrechenbaren Geschossfläche zählen in der Regel alle oberirdischen Nutzflächen einschliesslich der Innenwände. Nicht angerechnet werden meist Untergeschosse ohne Wohnnutzung, nicht ausgebaute Dachräume, Garagen, Technikräume sowie in vielen Reglementen auch Balkone und Laubengänge. Weil die Definitionen kommunal abweichen, entscheidet immer das lokale Baureglement — eine allgemeine Faustregel führt hier zuverlässig in die Irre.

Von der Ziffer zum Preis

Für einen Bauträger ist die entscheidende Rechnung: Wie viele verkaufbare Quadratmeter entstehen, was lassen sich diese am Markt lösen, und was bleibt nach Baukosten und Marge für den Landerwerb übrig. Genau diese Rückwärtsrechnung bestimmt, was er für das Land zu zahlen bereit ist. Wer sein Bauland zum Quadratmeterpreis der Nachbarparzelle anbietet, ohne die Ausnützung zu kennen, verschenkt oder überzieht.

Nicht ausgeschöpfte Reserven

Besonders interessant sind Grundstücke, deren Ausnützung durch die bestehende Bebauung nicht ausgeschöpft ist — etwa ein kleines Einfamilienhaus auf grosser Parzelle in einer Zone mit hoher AZ. Hier liegt Verdichtungspotenzial, das sich über Aufstockung, Anbau oder Ersatzneubau heben lässt. Der Wert solcher Objekte bemisst sich dann nicht am Haus, sondern am Entwicklungspotenzial.

Boni und Abzüge kennen

Viele Gemeinden gewähren Zuschläge zur Ausnützung, etwa für besonders energieeffizientes Bauen, für Arealüberbauungen ab einer bestimmten Grösse oder für gemeinnützigen Wohnungsbau. Umgekehrt können Gewässerabstände, Waldabstand oder Lärmschutz die nutzbare Fläche reduzieren. Beides gehört in jede seriöse Baulandbewertung — wir prüfen es standardmässig mit.

Was das für Bern-Mittelland bedeutet

Im Kanton Bern sind die Preise für Wohneigentum über die letzten zwölf Monate um rund 2.8 bis 2.9 % gestiegen (RealAdvisor, Stand August 2026). Innerhalb der Region ist die Spannweite gross: In der Stadt Bern werden Eigentumswohnungen in Zentrumslagen über 10’200 CHF/m² gehandelt, in Köniz um 7’900, in ländlicheren Gemeinden des Kiesentals oder Gürbetals deutlich darunter. Eine schweizweite Faustregel führt deshalb regelmässig in die Irre — massgebend ist immer die konkrete Lage.

Kaufen in einem engen Markt

Der Markt in Bern-Mittelland ist eng: Gut gelegene Objekte sind häufig vergeben, bevor sie breit inseriert werden. Wer die Finanzierung vorab klärt, kann bei einer Gelegenheit schnell und verbindlich handeln — das ist oft entscheidender als der letzte Verhandlungsfranken. Einzurechnen sind ausserdem die Kaufnebenkosten von rund 3 bis 4 % des Kaufpreises: 1.8 % Handänderungssteuer plus Notariats- und Grundbuchgebühren. Diese Kosten müssen aus Eigenmitteln bezahlt werden und laufen nicht über die Hypothek.

So gehen wir in Bern-Mittelland vor

In der Praxis beginnt jedes Mandat mit einer lagegenauen Einschätzung statt einer Pauschalzahl: Wir schauen auf die konkrete Gemeinde, das Quartier, den Objekttyp und den baulichen Zustand und vergleichen mit realen Transaktionen aus der Region. Erst danach besprechen wir die Strategie — beim Verkauf etwa die Frage, ob offen oder diskret über unser Off-Market-Netzwerk vermarktet wird, bei der Finanzierung den Vergleich über mehr als 25 Banken- und Versicherungspartner. Betreut werden Sie dabei direkt durch die Geschäftsführung, nicht durch wechselnde Ansprechpersonen. Wir arbeiten in Köniz, Liebefeld, Bern, Ostermundigen, Ittigen, Muri, Belp, Worb, Münsingen und über dreissig weiteren Gemeinden der Region — mit eigenen Marktdaten für jede davon. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Datengrundlage und Methodik

Die genannten Kennzahlen stützen sich auf öffentlich überprüfbare Quellen: Leitzins und geldpolitische Lagebeurteilung der Schweizerischen Nationalbank, den hypothekarischen Referenzzinssatz des Bundesamts für Wohnungswesen, die kantonalen Bestimmungen zu Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer sowie Transaktions- und Angebotsdaten spezialisierter Marktdatenanbieter für den Raum Bern. Wo eine Zahl geschätzt ist, weisen wir sie als Schätzung aus, statt eine Genauigkeit vorzutäuschen, welche die Datenlage nicht hergibt. Marktdaten veralten: Massgebend ist der angegebene Stand, und vor einer Transaktion prüfen wir die Zahlen für Ihr konkretes Objekt neu. Dieser Beitrag vermittelt Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

— Häufige Fragen

Antworten zum Thema.

Anrechenbare Geschossfläche geteilt durch die anrechenbare Grundstücksfläche. Bei einer AZ von 0.5 und 800 m² Land dürfen also rund 400 m² Geschossfläche realisiert werden.
In der Regel alle oberirdischen Nutzflächen inklusive Innenwände. Nicht anrechenbar sind meist Keller, Estrich ohne Ausbau, Garagen und technische Räume — die Details regelt das kommunale Baureglement.
Dann besteht Verdichtungspotenzial, das den Wert erhöht — durch Aufstockung, Anbau oder Ersatzneubau. Genau dieses Potenzial suchen Bauträger.

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