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Finanzierung · 10 Min. Lesezeit

Hypothek bei Scheidung: Wer zahlt, wer behält, was passiert mit dem Haus?

Wie wird die gemeinsame Liegenschaft bei Scheidung in der Schweiz aufgeteilt? Übernahme, Verkauf, Zuteilung – alle Optionen erklärt.

Sajeevan Satkunam

Sajeevan Satkunam · Eidg. Dipl. Immobilienbewerter

Verfasst und fachlich geprüft · Aktualisiert am 15. April 2026

IMMERO AG · IMMOBILIEN BERN

Güterrecht als Rahmen

In der Schweiz gilt für Ehepaare ohne Ehevertrag die Errungenschaftsbeteiligung. Das gemeinsam erworbene Vermögen (inkl. Liegenschaft, die aus Errungenschaft finanziert wurde) wird hälftig geteilt. Eingebrachtes Eigengut (z.B. Erbschaft, Schenkung) bleibt beim einbringenden Partner. Die genaue Abgrenzung muss mit einem Anwalt ermittelt werden.

Option 1: Ein Partner übernimmt die Liegenschaft

Der übernehmende Partner zahlt dem anderen seinen Anteil aus (oft via Hypothekenerhöhung oder eigene Mittel) und übernimmt die gesamte Hypothek. Die Bank muss die alleinige Übernahme bewilligen – sie prüft erneut die Tragbarkeit. Der ausscheidende Partner wird im Grundbuch und bei der Bank ausgetragen.

Option 2: Gemeinsamer Verkauf

Beide einigen sich auf einen Verkauf zu Marktkonditionen. Der Erlös wird nach Abzug von Hypothek, Vorfälligkeitsentschädigung und Verkaufskosten gemäss Güterrecht aufgeteilt. Grundstückgewinnsteuer fällt an. Ein professioneller Makler sorgt für einen fairen und möglichst zügigen Verkauf.

Steuerliche Aspekte bei der Übertragung

Wird die Liegenschaft im Rahmen der Scheidung von einem auf den anderen Partner übertragen, fällt in den meisten Kantonen keine Grundstückgewinnsteuer an (Übertragung nach güterrechtlichen Grundsätzen). Die Handänderungssteuer kann ebenfalls erlassen werden. Klären Sie dies kantonal ab.

Was das für Bern-Mittelland bedeutet

Im Kanton Bern sind die Preise für Wohneigentum über die letzten zwölf Monate um rund 2.8 bis 2.9 % gestiegen (RealAdvisor, Stand August 2026). Innerhalb der Region ist die Spannweite gross: In der Stadt Bern werden Eigentumswohnungen in Zentrumslagen über 10’200 CHF/m² gehandelt, in Köniz um 7’900, in ländlicheren Gemeinden des Kiesentals oder Gürbetals deutlich darunter. Eine schweizweite Faustregel führt deshalb regelmässig in die Irre — massgebend ist immer die konkrete Lage.

Finanzierungsumfeld 2026

Der SNB-Leitzins liegt seit Juni 2025 bei 0.0 % und wurde am 18. Juni 2026 bestätigt; zehnjährige Festhypotheken bewegen sich um rund 1.4 bis 1.6 %, der hypothekarische Referenzzinssatz liegt bei 1.25 %. Trotz dieses tiefen Niveaus rechnen Banken die Tragbarkeit mit einem kalkulatorischen Zins von 4.5 bis 5 % — das bleibt für viele Haushalte die eigentliche Hürde, nicht der Marktzins. Verlangt werden mindestens 20 % Eigenkapital, davon mindestens 10 Prozentpunkte aus harten Eigenmitteln ausserhalb der Pensionskasse.

So gehen wir in Bern-Mittelland vor

In der Praxis beginnt jedes Mandat mit einer lagegenauen Einschätzung statt einer Pauschalzahl: Wir schauen auf die konkrete Gemeinde, das Quartier, den Objekttyp und den baulichen Zustand und vergleichen mit realen Transaktionen aus der Region. Erst danach besprechen wir die Strategie — beim Verkauf etwa die Frage, ob offen oder diskret über unser Off-Market-Netzwerk vermarktet wird, bei der Finanzierung den Vergleich über mehr als 25 Banken- und Versicherungspartner. Betreut werden Sie dabei direkt durch die Geschäftsführung, nicht durch wechselnde Ansprechpersonen. Wir arbeiten in Köniz, Liebefeld, Bern, Ostermundigen, Ittigen, Muri, Belp, Worb, Münsingen und über dreissig weiteren Gemeinden der Region — mit eigenen Marktdaten für jede davon. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Datengrundlage und Methodik

Die genannten Kennzahlen stützen sich auf öffentlich überprüfbare Quellen: Leitzins und geldpolitische Lagebeurteilung der Schweizerischen Nationalbank, den hypothekarischen Referenzzinssatz des Bundesamts für Wohnungswesen, die kantonalen Bestimmungen zu Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer sowie Transaktions- und Angebotsdaten spezialisierter Marktdatenanbieter für den Raum Bern. Wo eine Zahl geschätzt ist, weisen wir sie als Schätzung aus, statt eine Genauigkeit vorzutäuschen, welche die Datenlage nicht hergibt. Marktdaten veralten: Massgebend ist der angegebene Stand, und vor einer Transaktion prüfen wir die Zahlen für Ihr konkretes Objekt neu. Dieser Beitrag vermittelt Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

— Häufige Fragen

Antworten zum Thema.

Ja, wenn die Liegenschaft im Güterteilungsvertrag oder Scheidungsurteil einem Partner zugeteilt wird und dieser die Hypothek alleine tragen kann (Tragbarkeit und Übernahme durch die Bank). Die Bank muss zustimmen. Wenn die Tragbarkeit nicht erfüllt ist, muss das Haus verkauft werden.
Der WEF-Vorbezug gilt als Guthaben des Partners, der ihn geleistet hat. Bei der Güteraufteilung wird er als Einlage berücksichtigt. Bei Scheidung können Ausgleichszahlungen nötig sein. Die Regelung ist komplex – ziehen Sie einen Anwalt und Vorsorgeberater bei.
Nur wenn sich die Parteien nicht einigen und das Gericht keinen anderen Weg findet, oder wenn die Tragbarkeit bei Übernahme durch einen Partner nicht erfüllt ist. In der Praxis wird die Liegenschaft häufig von einem Partner übernommen oder einvernehmlich verkauft.

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