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Steuern · 9 Min. Lesezeit

Grundstückgewinnsteuer Schweiz: Was Verkäufer wissen müssen

Wie wird die Grundstückgewinnsteuer berechnet? Welche Abzüge gibt es? Tipps zur legalen Steueroptimierung.

Sajeevan Satkunam

Sajeevan Satkunam · Eidg. Dipl. Immobilienbewerter

Verfasst und fachlich geprüft · Aktualisiert am 18. April 2026

Berechnungsbasis

Die Steuer wird auf dem Gewinn erhoben: Verkaufspreis minus ursprüngliche Anlagekosten. Anlagekosten umfassen Kaufpreis, wertvermehrende Investitionen, Notar- und Maklerkosten, Grundbuchgebühren. Werterhaltende Reparaturen und laufender Unterhalt zählen nicht dazu.

Haltedauer-Rabatt

In den meisten Kantonen sinkt der Steuersatz mit der Haltedauer. Im Kanton Bern beispielsweise reduziert sich die Steuer ab 5 Jahren Besitz progressiv – nach 25+ Jahren kann der Abschlag erheblich sein.

Der Kanton Bern im Detail

Der Kanton Bern bietet die grosszügigste Besitzdauer-Reduktion der Schweiz: Ab dem vollendeten fünften Besitzjahr sinkt die Steuer um 2 % pro Jahr, bis maximal 70 % nach 35 Jahren. Umgekehrt gibt es bei sehr kurzer Besitzdauer Zuschläge – unter einem Jahr bis zu 70 %. Gewinne unter 5’200 Franken sind steuerfrei. Zu beachten: Per 30. Juni 2026 trat eine Praxisänderung in Kraft.

Steueraufschub nutzen

Die Steuer kann in bestimmten Fällen aufgeschoben werden: bei Ersatzbeschaffung eines selbstbewohnten Eigenheims in engem zeitlichem Zusammenhang sowie bei Erbgang, Schenkung oder Eigentumswechsel unter Ehegatten. Der Nachfolger übernimmt die latente Steuerlast und zahlt erst bei einem späteren definitiven Verkauf.

So senken Sie die Steuer

Der wirksamste Hebel ist die lückenlose Dokumentation aller abzugsfähigen Aufwendungen über die gesamte Besitzdauer: wertvermehrende Investitionen, Maklerprovision, Inserate- sowie Notariats- und Grundbuchkosten. Energetische Sanierungen gelten in Bern als wertvermehrend. Werterhaltende Reparaturen sind dagegen nicht abzugsfähig – die saubere Abgrenzung entscheidet über den steuerbaren Gewinn.

Was das für Bern-Mittelland bedeutet

Im Kanton Bern sind die Preise für Wohneigentum über die letzten zwölf Monate um rund 2.8 bis 2.9 % gestiegen (RealAdvisor, Stand August 2026). Innerhalb der Region ist die Spannweite gross: In der Stadt Bern werden Eigentumswohnungen in Zentrumslagen über 10’200 CHF/m² gehandelt, in Köniz um 7’900, in ländlicheren Gemeinden des Kiesentals oder Gürbetals deutlich darunter. Eine schweizweite Faustregel führt deshalb regelmässig in die Irre — massgebend ist immer die konkrete Lage.

Die Berner Besonderheiten

Der Kanton Bern gewährt bei der Grundstückgewinnsteuer die grosszügigste Besitzdauer-Reduktion der Schweiz: ab dem fünften Besitzjahr 2 % pro Jahr, bis maximal 70 % nach 35 Jahren. Bei sehr kurzer Haltedauer greifen umgekehrt Zuschläge. Gewinne unter CHF 5’200 sind steuerfrei; per 30. Juni 2026 trat zudem eine Praxisänderung in Kraft. Die Handänderungssteuer beträgt 1.8 % des Kaufpreises und wird üblicherweise von der Käuferschaft getragen. Wer diese drei Grössen kennt, kann den Nettoerlös eines Verkaufs realistisch abschätzen.

So gehen wir in Bern-Mittelland vor

In der Praxis beginnt jedes Mandat mit einer lagegenauen Einschätzung statt einer Pauschalzahl: Wir schauen auf die konkrete Gemeinde, das Quartier, den Objekttyp und den baulichen Zustand und vergleichen mit realen Transaktionen aus der Region. Erst danach besprechen wir die Strategie — beim Verkauf etwa die Frage, ob offen oder diskret über unser Off-Market-Netzwerk vermarktet wird, bei der Finanzierung den Vergleich über mehr als 25 Banken- und Versicherungspartner. Betreut werden Sie dabei direkt durch die Geschäftsführung, nicht durch wechselnde Ansprechpersonen. Wir arbeiten in Köniz, Liebefeld, Bern, Ostermundigen, Ittigen, Muri, Belp, Worb, Münsingen und über dreissig weiteren Gemeinden der Region — mit eigenen Marktdaten für jede davon. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Datengrundlage und Methodik

Die genannten Kennzahlen stützen sich auf öffentlich überprüfbare Quellen: Leitzins und geldpolitische Lagebeurteilung der Schweizerischen Nationalbank, den hypothekarischen Referenzzinssatz des Bundesamts für Wohnungswesen, die kantonalen Bestimmungen zu Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer sowie Transaktions- und Angebotsdaten spezialisierter Marktdatenanbieter für den Raum Bern. Wo eine Zahl geschätzt ist, weisen wir sie als Schätzung aus, statt eine Genauigkeit vorzutäuschen, welche die Datenlage nicht hergibt. Marktdaten veralten: Massgebend ist der angegebene Stand, und vor einer Transaktion prüfen wir die Zahlen für Ihr konkretes Objekt neu. Dieser Beitrag vermittelt Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

— Häufige Fragen

Antworten zum Thema.

In der Schweiz zahlt grundsätzlich der Verkäufer die Grundstückgewinnsteuer. Sie wird auf dem realisierten Gewinn (Verkaufspreis minus Anlagekosten) erhoben.
Die Steuer wird auf dem Gewinn erhoben: Verkaufspreis minus ursprüngliche Anlagekosten (Kaufpreis, wertvermehrende Investitionen, Notarkosten etc.). Der Steuersatz variiert je nach Kanton und Haltedauer.
Ab dem fünften Besitzjahr um 2 % pro Jahr, bis maximal 70 % nach 35 Jahren – die höchste Reduktion der Schweiz. Bei sehr kurzer Besitzdauer gibt es dagegen Zuschläge.

Bern-Mittelland

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