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Bewertung · 8 Min. Lesezeit

Wohnen bleiben wegen der Kinder: Optionen bei Trennung

Zuweisung der Familienwohnung, befristetes Halten und Vermietung — wie Familien die Immobilienfrage im Interesse der Kinder lösen.

Sajeevan Satkunam

Sajeevan Satkunam · Eidg. Dipl. Immobilienbewerter

Verfasst und fachlich geprüft · Aktualisiert am 01. August 2026

IMMERO AG · IMMOBILIEN BERN

Das Interesse der Kinder wiegt schwer

Bei einer Trennung mit Kindern steht selten die wirtschaftlich optimale Lösung an erster Stelle, sondern die Frage, wie viel Veränderung den Kindern zumutbar ist. Ein Schulwechsel, der Verlust des gewohnten Umfelds und der Freundeskreis fallen ins Gewicht. Das Gesetz trägt dem Rechnung: Die Nutzung der Familienwohnung kann dem Elternteil zugewiesen werden, bei dem die Kinder überwiegend leben — auch wenn die Wohnung dem anderen gehört.

Nutzung und Eigentum sind zweierlei

Eine Zuweisung der Familienwohnung regelt allein die Nutzung, nicht das Eigentum. Die güterrechtliche Auseinandersetzung läuft davon unabhängig. In der Praxis führt das zu einer Zwischenphase, in der eine Person wohnt und die andere im Grundbuch steht und mithaftet — eine Konstellation, die klare schriftliche Abmachungen zu Hypothekarzinsen, Unterhalt und Nebenkosten braucht.

Gemeinsam halten auf Zeit

Manche Familien entscheiden sich, die Liegenschaft für eine befristete Zeit gemeinsam zu behalten, etwa bis das jüngste Kind die obligatorische Schulzeit beendet hat. Das kann sinnvoll sein, verlängert aber die wirtschaftliche Verflechtung. Unverzichtbar ist eine Vereinbarung, die Kostenverteilung, Verantwortlichkeit für Unterhalt, Umgang mit Wertsteigerung und vor allem einen konkreten Zeitpunkt oder Auslöser für den späteren Verkauf festhält.

Vermietung als dritter Weg

Seltener, aber prüfenswert: Beide ziehen aus, die Liegenschaft wird vermietet, und der Ertrag deckt Hypothek und Unterhalt. Das erhält den Vermögenswert und verschiebt die Verkaufsentscheidung in eine ruhigere Zeit. Zu beachten sind die mietrechtlichen Grenzen — bei einem Referenzzinssatz von 1.25 % liegt die zulässige Nettorendite bei maximal 3.25 % — sowie der Umstand, dass die Eigenmietwertbesteuerung durch die Mietertragsbesteuerung ersetzt wird.

Ehrlich rechnen, bevor entschieden wird

So verständlich der Wunsch ist, den Kindern das Zuhause zu erhalten: Er trägt nur, wenn die Zahlen es hergeben. Eine Übernahme, die an der Tragbarkeit scheitert oder das Budget über Jahre erdrückt, schadet den Kindern am Ende mehr als ein geordneter Umzug. Wir rechnen deshalb alle Varianten durch — Übernahme, befristetes Halten, Vermietung, Verkauf — und legen offen, welche davon realistisch finanzierbar ist.

Was das für Bern-Mittelland bedeutet

Im Kanton Bern sind die Preise für Wohneigentum über die letzten zwölf Monate um rund 2.8 bis 2.9 % gestiegen (RealAdvisor, Stand August 2026). Innerhalb der Region ist die Spannweite gross: In der Stadt Bern werden Eigentumswohnungen in Zentrumslagen über 10’200 CHF/m² gehandelt, in Köniz um 7’900, in ländlicheren Gemeinden des Kiesentals oder Gürbetals deutlich darunter. Eine schweizweite Faustregel führt deshalb regelmässig in die Irre — massgebend ist immer die konkrete Lage.

Bewertung mit lokalen Vergleichsdaten

Für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser ist die hedonische Methode Standard — der statistische Vergleich mit realen Transaktionen. Ihre Qualität steht und fällt mit der Dichte lokaler Vergleichsdaten: Ein überregionales Tool rechnet mit dem Kantonsdurchschnitt und übersieht, dass sich Lagen innerhalb einer Gemeinde um mehrere Tausend Franken pro Quadratmeter unterscheiden können. Für Mehrfamilienhäuser gilt stattdessen das Ertragswertverfahren, bei dem schon ein halbes Prozent Unterschied beim Kapitalisierungssatz den Wert erheblich verschiebt.

So gehen wir in Bern-Mittelland vor

In der Praxis beginnt jedes Mandat mit einer lagegenauen Einschätzung statt einer Pauschalzahl: Wir schauen auf die konkrete Gemeinde, das Quartier, den Objekttyp und den baulichen Zustand und vergleichen mit realen Transaktionen aus der Region. Erst danach besprechen wir die Strategie — beim Verkauf etwa die Frage, ob offen oder diskret über unser Off-Market-Netzwerk vermarktet wird, bei der Finanzierung den Vergleich über mehr als 25 Banken- und Versicherungspartner. Betreut werden Sie dabei direkt durch die Geschäftsführung, nicht durch wechselnde Ansprechpersonen. Wir arbeiten in Köniz, Liebefeld, Bern, Ostermundigen, Ittigen, Muri, Belp, Worb, Münsingen und über dreissig weiteren Gemeinden der Region — mit eigenen Marktdaten für jede davon. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Datengrundlage und Methodik

Die genannten Kennzahlen stützen sich auf öffentlich überprüfbare Quellen: Leitzins und geldpolitische Lagebeurteilung der Schweizerischen Nationalbank, den hypothekarischen Referenzzinssatz des Bundesamts für Wohnungswesen, die kantonalen Bestimmungen zu Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer sowie Transaktions- und Angebotsdaten spezialisierter Marktdatenanbieter für den Raum Bern. Wo eine Zahl geschätzt ist, weisen wir sie als Schätzung aus, statt eine Genauigkeit vorzutäuschen, welche die Datenlage nicht hergibt. Marktdaten veralten: Massgebend ist der angegebene Stand, und vor einer Transaktion prüfen wir die Zahlen für Ihr konkretes Objekt neu. Dieser Beitrag vermittelt Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

— Häufige Fragen

Antworten zum Thema.

Ja. Im Eheschutz- oder Scheidungsverfahren kann die Nutzung der Familienwohnung dem Elternteil zugewiesen werden, bei dem die Kinder überwiegend leben — unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.
Nichts. Die Zuweisung regelt nur die Nutzung. Die Eigentumsfrage und die güterrechtliche Auseinandersetzung werden davon unabhängig entschieden.
Es kann eine gute Übergangslösung sein, etwa bis zum Schulabschluss. Wichtig ist eine schriftliche Vereinbarung zu Kosten, Unterhalt und dem Zeitpunkt des späteren Verkaufs.

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