Die 20-Prozent-Regel
Beim Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum verlangen Banken mindestens 20 Prozent Eigenkapital. Davon müssen mindestens 10 Prozentpunkte aus "harten" Eigenmitteln stammen – also Erspartem, Wertschriften oder Säule 3a, nicht aus der Pensionskasse (2. Säule). Die übrigen bis zu 10 Prozent dürfen aus PK-Mitteln kommen.
Tragbarkeit: die Ein-Drittel-Regel
Die laufenden Wohnkosten sollten rund ein Drittel des Bruttoeinkommens nicht übersteigen. Gerechnet wird mit einem kalkulatorischen Zins von meist 4.5 bis 5 Prozent, rund 1 Prozent Unterhalts- und Nebenkosten sowie der Amortisation der zweiten Hypothek. Diese konservative Rechnung schützt vor Überschuldung bei steigenden Zinsen.
Pensionskasse und Säule 3a
Pensionskassen-Guthaben lassen sich per Vorbezug oder Verpfändung einsetzen. Beides hat Vor- und Nachteile: Der Vorbezug reduziert die Altersleistung, die Verpfändung erhöht die Belehnung. Die Säule 3a kann ebenfalls eingesetzt oder verpfändet werden. Welcher Weg optimal ist, hängt von der individuellen Situation ab.
Beispielrechnung
Für eine Eigentumswohnung zu 800’000 Franken braucht es 160’000 Franken Eigenkapital (davon 80’000 hart). Die Hypothek von 640’000 Franken kostet kalkulatorisch bei 5 Prozent rund 32’000 Franken pro Jahr, plus Unterhalt und Amortisation – insgesamt rund 46’000 Franken. Tragbar ist das ab einem Bruttoeinkommen von etwa 138’000 Franken. Wir rechnen Ihre konkrete Situation durch.
