— Tragbarkeit im Ruhestand
Trägt meine Hypothek mit der Rente?
Prüfen Sie, ob Ihre Hypothek nach der Pensionierung tragbar bleibt — mit AHV, Pensionskasse und anrechenbarem Vermögen, nach verbreiteter Bankpraxis. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Belehnung
Viele Banken erwarten im Ruhestand ≤ 2/3
50 %
Kalk. Zins (5 %)
CHF 25'000
Unterhalt (1 %)
CHF 10'000
Kalkulatorische Wohnkosten / Jahr
CHF 35'000
Anrechenbares Einkommen / Jahr
inkl. CHF 6'000 aus Vermögen
CHF 90'000
— Tragbarkeit im Ruhestand
38.9 %
Über der Vorgabe. Tragbar wäre bei diesem Einkommen eine Hypothek von rund CHF 400'000.
Indikative Berechnung nach verbreiteter Bankpraxis: kalkulatorischer Zins 5 %, Unterhalt 1 % des Verkehrswerts, Wohnkosten höchstens ein Drittel des Einkommens. Die Anrechnung von Vermögen und die Belehnungsgrenze im Ruhestand unterscheiden sich zwischen Banken deutlich. Keine Finanzierungszusage.
Die Rechnung der Bank im Ruhestand
Die Tragbarkeit folgt denselben Regeln wie beim Kauf: kalkulatorischer Zins von rund 5 Prozent auf der Hypothek, rund 1 Prozent des Liegenschaftswerts für Unterhalt und Nebenkosten, allenfalls Amortisation. Die Summe sollte ein Drittel des Einkommens nicht übersteigen. Der Unterschied liegt im Einkommen: An die Stelle des Lohns treten AHV- und Pensionskassenrente sowie weitere regelmässige Einkünfte. Weil diese meist 60 bis 80 Prozent des letzten Lohns ausmachen, kann eine Hypothek, die während der Erwerbstätigkeit problemlos tragbar war, im Ruhestand über der Grenze liegen.
Vermögen als Einkommen
Frei verfügbares Vermögen verbessert die Tragbarkeit. Eine verbreitete Methode rechnet es auf die statistische Lebenserwartung verteilt als Einkommen an. Ein Paar mit 65 Jahren und 250'000 Franken Wertschriften erhält so rechnerisch 10'000 Franken zusätzliches Einkommen pro Jahr. Manche Banken rechnen strenger, andere grosszügiger — ein Grund, die Hypothek vor der Pensionierung am Markt zu vergleichen, statt die Verlängerung bei der bisherigen Bank einfach zu unterschreiben.
Rente oder Kapital: auch eine Hypothekenfrage
Wer das Pensionskassenguthaben als Kapital bezieht und damit amortisiert, senkt Schuld und Zinslast, reduziert aber das anrechenbare Renteneinkommen. Wer die Rente wählt, hat ein höheres Einkommen, trägt aber die höhere Schuld. Rechnen Sie beide Varianten mit diesem Rechner durch. Beachten Sie, dass die Frist für die Kapitalwahl bei vielen Pensionskassen mehrere Jahre vor der Pensionierung abläuft.
Ab 2029: Amortisation ohne Steuernachteil
Mit dem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung entfallen per 1. Januar 2029 der Eigenmietwert und der Schuldzinsabzug für selbstbewohntes Eigentum. Eine Amortisation kostet dann keinen Steuervorteil mehr und spart die Zinsen vollständig. Für Menschen kurz vor oder in der Pensionierung spricht das dafür, grössere Rückzahlungen auf die Zeit ab 2029 zu legen, sofern die Laufzeiten der Festhypotheken das zulassen.
Grundlagen und Grenzen dieser Berechnung
Dieser Rechner arbeitet mit den aktuell geltenden Schweizer Rahmenwerten: einem SNB-Leitzins von 0.0 % (bestätigt am 18. Juni 2026), einem hypothekarischen Referenzzinssatz von 1.25 %, zehnjährigen Festhypotheken ab rund 1.5 % (Richtzinsen um 1.8 %) sowie den Steuersätzen des Kantons Bern — Handänderungssteuer 1.8 % und Grundstückgewinnsteuer mit Besitzdauer-Reduktion von 2 % pro Jahr ab dem fünften Jahr bis maximal 70 %. Das Ergebnis ist eine Indikation, keine Zusage: Banken beurteilen Bonität, Objektqualität und Belehnung individuell, und die Steuerverwaltung wendet einen progressiven Tarif auf den Einzelfall an.
Steuern und Nebenkosten im Kanton Bern
Wer im Kanton Bern kauft oder verkauft, sollte drei Grössen einrechnen. Die Handänderungssteuer beträgt 1.8 % des Kaufpreises und wird üblicherweise von der Käuferschaft getragen; zusammen mit Notariats- und Grundbuchgebühren ergeben sich Erwerbsnebenkosten von rund 3 bis 4 %, die aus Eigenmitteln zu finanzieren sind und nicht über die Hypothek laufen. Auf Verkäuferseite fällt die Grundstückgewinnsteuer an, die ab dem fünften Besitzjahr um 2 % pro Jahr sinkt, bis maximal 70 % nach 35 Jahren — die grosszügigste Besitzdauer-Reduktion der Schweiz. Abzugsfähig sind wertvermehrende Investitionen sowie Makler-, Notariats- und Inseratekosten, nicht aber werterhaltende Reparaturen.
Wer hinter diesen Rechnern steht
Die Rechenlogik und die hinterlegten Rahmenwerte verantwortet Sajeevan Satkunam, eidgenössisch diplomierter Immobilienbewerter mit fünfzehn Jahren Erfahrung im Raum Bern und Co-Geschäftsführer der Immero AG. Für Finanzierungsfragen zeichnet Sayan Satkunam verantwortlich, Co-Geschäftsführer mit Studienhintergrund in Banking & Finance. Wir aktualisieren die Rahmenwerte zentral, sobald sich Leitzins, Referenzzinssatz oder kantonale Steuersätze ändern — alle Rechner folgen dann automatisch derselben Datenbasis.
Vom Richtwert zur belastbaren Zahl
Ein Rechner ersetzt keine Einschätzung des konkreten Objekts. Ob eine Wohnung in der Stadt Bern über 10'200 CHF/m² erzielt oder ein Haus in einer ländlicheren Gemeinde des Kiesentals deutlich darunter liegt, entscheidet die Mikrolage — und die kennt kein Formular. Wir prüfen Ihre Ausgangslage deshalb persönlich: lagegenau, mit realen Vergleichstransaktionen aus Bern-Mittelland und mit offengelegter Herleitung. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich, betreut direkt durch die Geschäftsführung.
— Häufige Fragen
Zur Tragbarkeit im Ruhestand.
— Bern-Mittelland
Zahlen persönlich prüfen lassen
Der Rechner gibt eine Grössenordnung. Für Ihr konkretes Objekt prüfen wir die Zahlen persönlich — lagegenau, mit realen Vergleichstransaktionen und offengelegter Herleitung. Kostenlos und unverbindlich.
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