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Steuern · 8 Min. Lesezeit

Teilungsvertrag bei geerbter Immobilie: Inhalt und Ablauf

Wie Erben die Aufteilung verbindlich regeln — welche Punkte in den Teilungsvertrag gehören und wann eine öffentliche Beurkundung nötig ist.

Sajeevan Satkunam

Sajeevan Satkunam · Eidg. Dipl. Immobilienbewerter

Verfasst und fachlich geprüft · Aktualisiert am 01. August 2026

IMMERO AG · IMMOBILIEN BERN

Wozu ein Teilungsvertrag dient

Solange kein Teilungsvertrag vorliegt, bleibt die Erbengemeinschaft bestehen — mit allen Blockademöglichkeiten. Der Teilungsvertrag löst sie auf: Er hält fest, wer welchen Vermögenswert erhält, zu welchem Wert dieser angerechnet wird und welche Ausgleichszahlungen fliessen. Er ist damit das Dokument, das aus einer Gemeinschaft wieder Einzeleigentum macht.

Diese Punkte gehören hinein

Zentral sind vier Elemente: die klare Zuweisung jedes Vermögenswerts, die zugrunde gelegten Werte mit ausdrücklichem Stichtag, die Ausgleichszahlungen samt Fälligkeit und Zahlungsmodalität sowie die Regelung bestehender Hypotheken. Dazu kommt eine Saldoklausel, mit der die Erben bestätigen, dass mit dem Vollzug alle wechselseitigen Ansprüche erledigt sind. Fehlt sie, bleibt die Tür für spätere Nachforderungen offen.

Beurkundung und Grundbuch

Wird eine Liegenschaft einem Erben zugewiesen, verlangt das Gesetz die öffentliche Beurkundung. Das Notariat prüft dabei die Verfügungsberechtigung, belehrt über die Folgen und veranlasst die Eintragung im Grundbuch. Die Handänderungssteuer fällt bei der Erbteilung in der Regel nicht an — im Unterschied zum gewöhnlichen Kauf. Notariats- und Grundbuchgebühren entstehen dagegen sehr wohl.

Der Wert ist der kritische Punkt

Die häufigste Fehlerquelle ist ein nicht dokumentierter oder veralteter Wert. Wird die Liegenschaft dem übernehmenden Erben zu tief angerechnet, fühlen sich die übrigen benachteiligt; wird sie zu hoch angesetzt, kann die Auszahlung an der Tragbarkeit scheitern. Wir empfehlen deshalb, den Verkehrswert vor der Vertragsredaktion neutral ermitteln und die Herleitung dem Vertrag beilegen zu lassen.

Finanzierung frühzeitig klären

Übernimmt ein Erbe die Liegenschaft, muss er die übrigen auszahlen — meist über eine Hypothek. Die Bank prüft die Tragbarkeit mit einem kalkulatorischen Zins von rund 5 % und verlangt die üblichen Eigenmittel. Diese Prüfung sollte vor der Unterzeichnung stehen, nicht danach: Ein Teilungsvertrag, dessen Ausgleichszahlung nicht finanzierbar ist, führt die Familie in eine neue Blockade.

Was das für Bern-Mittelland bedeutet

Im Kanton Bern sind die Preise für Wohneigentum über die letzten zwölf Monate um rund 2.8 bis 2.9 % gestiegen (RealAdvisor, Stand August 2026). Innerhalb der Region ist die Spannweite gross: In der Stadt Bern werden Eigentumswohnungen in Zentrumslagen über 10’200 CHF/m² gehandelt, in Köniz um 7’900, in ländlicheren Gemeinden des Kiesentals oder Gürbetals deutlich darunter. Eine schweizweite Faustregel führt deshalb regelmässig in die Irre — massgebend ist immer die konkrete Lage.

Die Berner Besonderheiten

Der Kanton Bern gewährt bei der Grundstückgewinnsteuer die grosszügigste Besitzdauer-Reduktion der Schweiz: ab dem fünften Besitzjahr 2 % pro Jahr, bis maximal 70 % nach 35 Jahren. Bei sehr kurzer Haltedauer greifen umgekehrt Zuschläge. Gewinne unter CHF 5’200 sind steuerfrei; per 30. Juni 2026 trat zudem eine Praxisänderung in Kraft. Die Handänderungssteuer beträgt 1.8 % des Kaufpreises und wird üblicherweise von der Käuferschaft getragen. Wer diese drei Grössen kennt, kann den Nettoerlös eines Verkaufs realistisch abschätzen.

So gehen wir in Bern-Mittelland vor

In der Praxis beginnt jedes Mandat mit einer lagegenauen Einschätzung statt einer Pauschalzahl: Wir schauen auf die konkrete Gemeinde, das Quartier, den Objekttyp und den baulichen Zustand und vergleichen mit realen Transaktionen aus der Region. Erst danach besprechen wir die Strategie — beim Verkauf etwa die Frage, ob offen oder diskret über unser Off-Market-Netzwerk vermarktet wird, bei der Finanzierung den Vergleich über mehr als 25 Banken- und Versicherungspartner. Betreut werden Sie dabei direkt durch die Geschäftsführung, nicht durch wechselnde Ansprechpersonen. Wir arbeiten in Köniz, Liebefeld, Bern, Ostermundigen, Ittigen, Muri, Belp, Worb, Münsingen und über dreissig weiteren Gemeinden der Region — mit eigenen Marktdaten für jede davon. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Datengrundlage und Methodik

Die genannten Kennzahlen stützen sich auf öffentlich überprüfbare Quellen: Leitzins und geldpolitische Lagebeurteilung der Schweizerischen Nationalbank, den hypothekarischen Referenzzinssatz des Bundesamts für Wohnungswesen, die kantonalen Bestimmungen zu Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer sowie Transaktions- und Angebotsdaten spezialisierter Marktdatenanbieter für den Raum Bern. Wo eine Zahl geschätzt ist, weisen wir sie als Schätzung aus, statt eine Genauigkeit vorzutäuschen, welche die Datenlage nicht hergibt. Marktdaten veralten: Massgebend ist der angegebene Stand, und vor einer Transaktion prüfen wir die Zahlen für Ihr konkretes Objekt neu. Dieser Beitrag vermittelt Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

— Häufige Fragen

Antworten zum Thema.

Sobald ein Grundstück zugewiesen wird, ist die öffentliche Beurkundung erforderlich. Bei einer reinen Aufteilung von Barvermögen genügt die Schriftform mit Unterschrift aller Erben.
Die Zuweisung der Vermögenswerte, die zugrunde gelegten Werte samt Stichtag, allfällige Ausgleichszahlungen, die Übernahme von Hypotheken sowie eine Saldoklausel.
Üblicherweise der Nachlass, also alle Erben anteilig. Notariats- und Grundbuchgebühren fallen bei der Zuweisung einer Liegenschaft an; die Handänderungssteuer entfällt bei der Erbteilung in der Regel.

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