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Checkliste · Anlage

Bauland prüfen

Beim Bauland entscheidet nicht die Fläche über den Wert, sondern was darauf gebaut werden darf. Zone, Ausnützungsziffer und Erschliessungsstand bestimmen den Preis; Dienstbarkeiten und Baugrund können ihn erheblich mindern. Ein als Bauland bezeichnetes, aber nicht erschlossenes Grundstück ist deutlich weniger wert, als der Zonenplan vermuten lässt.

Für wen:
Bauwillige und Bauträger
Wann:
Vor der Abgabe eines Angebots
Aufwand:
Prüfung 6 bis 12 Stunden
Punkte:
20
0 von 20 erledigt0%
01

Zone und Nutzung

0/5
02

Erschliessung

0/4

Der Punkt, an dem die Rechnung am häufigsten kippt.

03

Grundstück und Baugrund

0/6
04

Wirtschaftlichkeit

0/5

— Zur Einordnung

Die Ausnützungsziffer bestimmt den Preis, nicht die Fläche

Zwei gleich grosse Parzellen können sich im Wert um ein Vielfaches unterscheiden, wenn die eine in einer Zone mit hoher und die andere in einer mit tiefer Ausnützung liegt. Der Grund liegt in der Rückwärtsrechnung: Der Landpreis ergibt sich aus dem, was mit der realisierbaren Fläche erzielt werden kann, abzüglich aller Kosten. Wer nur den Quadratmeterpreis vergleicht, ohne die Ausnützung zu kennen, vergleicht Unvergleichbares.

Erschliessung ist der häufigste Kostenschock

Ein Grundstück kann als Bauland eingezont und trotzdem nicht bebaubar sein, solange die Erschliessung fehlt. Die Kosten für Grob-, Fein- und Hauserschliessung trägt in der Regel die Grundeigentümerschaft; bei abgelegenen Parzellen können sie mehrere zehntausend Franken erreichen. Klären Sie den Stand bei der Gemeinde ab, bevor Sie ein Angebot machen — nicht danach.

Der Altlastenkataster gehört zur Pflichtprüfung

Ein Eintrag bedeutet Untersuchungspflicht und allenfalls Sanierungspflicht. Bei ehemaligen Gewerbe- oder Industriearealen können die Kosten den Landwert übersteigen. Die Einsicht ist einfach und kostet wenig — sie zu unterlassen, gehört zu den teuersten Versäumnissen beim Baulandkauf.

— Häufige Fragen

Über die Rückwärtsrechnung: Vom erzielbaren Verkaufserlös der geplanten Überbauung werden Baukosten, Honorare, Finanzierung und Gewinnmarge abgezogen. Was bleibt, ist der tragbare Landpreis.
Das hängt vom Erschliessungsstand und der Lage ab und ist kommunal unterschiedlich. Bei abgelegenen Parzellen können mehrere zehntausend Franken zusammenkommen. Die Gemeinde gibt Auskunft.
Grundsätzlich ja, aber seit der Revision des Raumplanungsgesetzes stark eingeschränkt. Auf eine Einzonung zu spekulieren ist riskant und sollte nicht in den Preis eingerechnet werden.
Bei unbekanntem Untergrund, Hanglagen oder ehemaligen Gewerbearealen fast immer. Die Kosten liegen weit unter dem, was eine unerwartet aufwendige Fundation verursacht.

Bern-Mittelland

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