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Checkliste · Anlage

Baurechtsvertrag prüfen

Ein Baurecht erlaubt, auf fremdem Grund zu bauen und Eigentümer des Gebäudes zu sein. Die Anfangsinvestition sinkt, dafür fällt ein laufender Baurechtszins an und das Land bleibt fremd. Über die kritischen Punkte entscheidet der Vertrag: Dauer, Zinsanpassung und die Heimfallregelung am Ende.

Für wen:
Bauberechtigte, Grundeigentümer und Kaufinteressierte
Wann:
Vor Abschluss oder Übernahme eines Baurechts
Aufwand:
Prüfung 4 bis 6 Stunden
Punkte:
21
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Dauer und Grundlagen

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Der Baurechtszins

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Der Heimfall

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Was am Ende geschieht — der Punkt, der am häufigsten unterschätzt wird.

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Übertragung und Finanzierung

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Wirtschaftlichkeit

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— Zur Einordnung

Die Restlaufzeit bestimmt den Wert

Ein Baurecht mit achtzig Jahren Restlaufzeit verhält sich wirtschaftlich fast wie Eigentum. Bei dreissig Jahren wird es schwierig: Banken belehnen tiefer, verlangen schnellere Amortisation, und der Wert sinkt mit jedem Jahr weiter. Bei unter zwanzig Jahren ist eine Finanzierung kaum noch erhältlich. Wer ein bestehendes Baurecht übernimmt, muss deshalb zuerst die Restlaufzeit prüfen — und einrechnen, dass sie während seiner eigenen Haltedauer weiter sinkt.

Der Heimfall ist der kritischste Vertragspunkt

Am Ende der Laufzeit fällt das Gebäude an die Grundeigentümerschaft. Ob und wie viel dafür entschädigt wird, steht im Vertrag — und die Bandbreite ist enorm. Eine Entschädigung zum Verkehrswert ist etwas anderes als eine zum Zeitbauwert oder zu einem Prozentsatz davon. Bei einem Mehrfamilienhaus kann der Unterschied Millionen betragen. Ein Vertrag ohne klare Heimfallregelung ist ein erhebliches Risiko.

Wann sich ein Baurecht rechnet

Es senkt die Anfangsinvestition erheblich, weil das Land nicht gekauft werden muss — das kann bei knappem Eigenkapital den Unterschied machen. Dafür fällt ein laufender Zins an, das Land bleibt fremd, und Sie nehmen nicht am Landwertzuwachs teil. Bei langer Restlaufzeit, moderatem Zins und klarer Heimfallregelung ist ein Baurecht eine solide Konstruktion. Bei kurzer Restlaufzeit oder unklarem Heimfall ist es ein Risiko, das der Preis widerspiegeln muss.

— Passende Werkzeuge

— Zum Weiterrechnen und Nachlesen

— Begriffe im Glossar

— Häufige Fragen

Meist 50 bis 100 Jahre. Entscheidend ist aber die Restlaufzeit beim Erwerb — sie bestimmt Wert und Finanzierbarkeit.
Das Gebäude fällt an die Grundeigentümerschaft. Ob und wie viel dafür entschädigt wird, regelt die Heimfallklausel — sie gehört genau geprüft.
Grundsätzlich ja, wenn es als selbstständiges und dauerndes Recht im Grundbuch eingetragen ist. Häufig ist eine Zustimmung der Grundeigentümerschaft oder ein Vorkaufsrecht vereinbart.
Ja, prüfen aber Restlaufzeit und Heimfallregelung genau. Bei kurzer Restlaufzeit sinkt die Belehnung, und es wird eine schnellere Amortisation verlangt.

Bern-Mittelland

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