immero.ch — Swiss Real Estate

Checkliste · Kauf

Kaufvertrag prüfen

Der Vertragsentwurf sollte einige Tage vor dem Notartermin vorliegen — wer ihn erst am Termin sieht, kann ihn nicht prüfen. Nach der Beurkundung ist er verbindlich. Die kritischen Punkte sind Antrittstermin, mitverkauftes Inventar, Zusicherungen, Gewährleistungsausschluss und die Verteilung der Kosten.

Für wen:
Kaufende und Verkaufende vor dem Notartermin
Wann:
Sobald der Entwurf vorliegt, mindestens drei Tage vorher
Aufwand:
Prüfung 2 bis 3 Stunden
Punkte:
21
0 von 21 erledigt0%
01

Formalien

0/4
02

Preis und Zahlung

0/5
03

Antritt und Übergang

0/4
04

Gewährleistung und Zusicherungen

0/4
05

Kosten und Steuern

0/4

— Zur Einordnung

Warum der Entwurf Tage vorher vorliegen muss

Ein Kaufvertrag ist mit der Beurkundung verbindlich — Korrekturen danach sind nur einvernehmlich und mit erneuter Beurkundung möglich. Wer den Entwurf erst am Termin sieht, hat keine Möglichkeit, ihn sorgfältig zu prüfen oder juristisch beurteilen zu lassen. Verlangen Sie ihn mindestens drei Tage vorher, und nehmen Sie sich die Zeit. Die Urkundsperson erklärt den Inhalt am Termin, ist aber zur Neutralität verpflichtet und vertritt nicht Ihre Interessen.

Der Antrittstermin ist wichtiger, als er aussieht

Ab dem vereinbarten Antritt gehen Nutzen und Gefahr auf die Käuferschaft über — unabhängig davon, ob der Grundbucheintrag bereits erfolgt ist. Das heisst: Ab diesem Datum trägt die kaufende Seite das Risiko für Schäden und erhält allfällige Mieterträge. Versicherungen und Versorgerverträge müssen auf dieses Datum abgestimmt werden, nicht auf den Eintrag. Wer das verwechselt, steht im Schadenfall ohne Deckung da.

Zusicherungen durchbrechen den Gewährleistungsausschluss

Ein Gewährleistungsausschluss schützt die Verkäuferschaft weitgehend — aber nicht dort, wo sie ausdrücklich etwas zugesichert hat. Wer die Wohnfläche, das Baujahr einer Sanierung oder die Bewilligung eines Anbaus zusichert, haftet dafür. Als verkaufende Person sollten Sie deshalb nur zusichern, was Sie belegen können. Als kaufende Person sind Zusicherungen umgekehrt das Mittel, um für die entscheidenden Punkte Sicherheit zu erhalten.

— Häufige Fragen

Nur einvernehmlich und mit erneuter öffentlicher Beurkundung. Deshalb muss die Prüfung vorher erfolgen.
Nein. Die Urkundsperson ist zur Neutralität verpflichtet und erklärt beiden Seiten den Inhalt. Wer eine Interessenvertretung will, zieht eine eigene Fachperson bei.
Alles, was mitverkauft wird und nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist: Einbauküche je nach Ausführung, Gartenhaus, Storen, Möbel. Auf Inventar fällt keine Handänderungssteuer an.
Üblicherweise die Käuferschaft, eine hälftige Teilung ist aber verhandelbar. Im Kanton Bern beträgt sie 1.8 Prozent des Kaufpreises.

Bern-Mittelland

Frage stellen

Ist bei einem Punkt etwas unklar geblieben? Schildern Sie kurz Ihre Situation — wir melden uns innert 24 Stunden. Kostenlos und unverbindlich.

Kostenlos & unverbindlich · Antwort innert 24 h