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Checkliste · Kauf

Notartermin vorbereiten

Am Notartermin wird der Kaufvertrag öffentlich beurkundet — erst damit wird der Kauf rechtlich verbindlich. Der Termin selbst dauert meist eine bis zwei Stunden. Vorbereitet gehören Ausweise, die Finanzierungsbestätigung und geklärte Zustimmungen; überraschende Fragen sollten vorher gestellt sein, nicht am Tisch.

Für wen:
Kaufende und Verkaufende
Wann:
Eine Woche vor dem Termin
Aufwand:
Vorbereitung 1 Stunde, Termin 1 bis 2 Stunden
Punkte:
20
0 von 20 erledigt0%
01

Vor dem Termin

0/6
02

Mitzubringen

0/5
03

Am Termin

0/5
04

Nach dem Termin

0/4

— Zur Einordnung

Die Urkundsperson vertritt niemanden

Sie ist zur Neutralität verpflichtet und erklärt beiden Seiten den Inhalt und die Tragweite des Vertrags. Sie prüft aber nicht, ob der Vertrag für Sie günstig ist, und verhandelt nicht in Ihrem Interesse. Wer eine Interessenvertretung will, zieht vor dem Termin eine eigene Fachperson bei. Das ist besonders sinnvoll bei komplexen Konstellationen, hohen Beträgen oder wenn die Gegenseite anwaltlich begleitet wird.

Warum Fragen nicht an den Termin gehören

Am Notartermin sitzen beide Parteien, allenfalls Bankvertreter, und alle haben Zeitdruck. Wer dort zum ersten Mal eine Klausel hinterfragt, gerät unter Druck — und stimmt Kompromissen zu, die er bei ruhiger Prüfung abgelehnt hätte. Stellen Sie Ihre Fragen beim Entwurf, schriftlich, mit Tagen Zeit für die Antwort. Am Termin selbst sollte nichts Neues mehr auftauchen.

Was bei mehreren Käufern zusätzlich zu klären ist

Kaufen zwei oder mehr Personen gemeinsam, muss das Eigentumsverhältnis im Vertrag geregelt sein: Miteigentum zu bestimmten Quoten oder Gesamteigentum. Bei unverheirateten Paaren empfiehlt sich zusätzlich eine schriftliche Vereinbarung darüber, wer welchen Anteil finanziert hat, wie Unterhalt und Amortisation getragen werden und was bei einer Trennung geschieht. Ohne solche Regelung entstehen später Auseinandersetzungen, die sich schwer auflösen lassen — das Grundbuch zeigt nur die Quoten, nicht wer wie viel eingebracht hat.

Beurkundung und Eintrag sind zwei Schritte

Mit der Beurkundung ist der Kauf rechtlich vollzogen und für beide Seiten verbindlich. Das Eigentum geht aber erst mit dem Eintrag im Grundbuch über, und der erfolgt einige Tage bis Wochen später. Dazwischen liegt der vereinbarte Antrittstermin, ab dem Nutzen und Gefahr übergehen. Diese drei Daten fallen selten zusammen — wer sie verwechselt, hat Lücken bei Versicherung oder Zuständigkeit.

— Häufige Fragen

Meist eine bis zwei Stunden, je nach Umfang des Vertrags und Anzahl der Beteiligten.
Grundsätzlich ja. Eine Vertretung ist möglich, verlangt aber eine Vollmacht in besonderer Form — das Notariat sagt, welche.
Das ist verhandelbar. Üblicherweise schlägt die Käuferschaft vor, weil sie die Kosten meist trägt. Die Verteilung gehört in den Vertrag.
Rechtlich mit dem Grundbucheintrag. Nutzen und Gefahr gehen aber bereits am vereinbarten Antrittstermin über — darauf sind die Versicherungen abzustimmen.

Bern-Mittelland

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