— Checkliste · Kauf
Notartermin vorbereiten
Am Notartermin wird der Kaufvertrag öffentlich beurkundet — erst damit wird der Kauf rechtlich verbindlich. Der Termin selbst dauert meist eine bis zwei Stunden. Vorbereitet gehören Ausweise, die Finanzierungsbestätigung und geklärte Zustimmungen; überraschende Fragen sollten vorher gestellt sein, nicht am Tisch.
- Für wen:
- Kaufende und Verkaufende
- Wann:
- Eine Woche vor dem Termin
- Aufwand:
- Vorbereitung 1 Stunde, Termin 1 bis 2 Stunden
- Punkte:
- 20
Vor dem Termin
0/6Mitzubringen
0/5Am Termin
0/5Nach dem Termin
0/4— Zur Einordnung
Die Urkundsperson vertritt niemanden
Sie ist zur Neutralität verpflichtet und erklärt beiden Seiten den Inhalt und die Tragweite des Vertrags. Sie prüft aber nicht, ob der Vertrag für Sie günstig ist, und verhandelt nicht in Ihrem Interesse. Wer eine Interessenvertretung will, zieht vor dem Termin eine eigene Fachperson bei. Das ist besonders sinnvoll bei komplexen Konstellationen, hohen Beträgen oder wenn die Gegenseite anwaltlich begleitet wird.
Warum Fragen nicht an den Termin gehören
Am Notartermin sitzen beide Parteien, allenfalls Bankvertreter, und alle haben Zeitdruck. Wer dort zum ersten Mal eine Klausel hinterfragt, gerät unter Druck — und stimmt Kompromissen zu, die er bei ruhiger Prüfung abgelehnt hätte. Stellen Sie Ihre Fragen beim Entwurf, schriftlich, mit Tagen Zeit für die Antwort. Am Termin selbst sollte nichts Neues mehr auftauchen.
Was bei mehreren Käufern zusätzlich zu klären ist
Kaufen zwei oder mehr Personen gemeinsam, muss das Eigentumsverhältnis im Vertrag geregelt sein: Miteigentum zu bestimmten Quoten oder Gesamteigentum. Bei unverheirateten Paaren empfiehlt sich zusätzlich eine schriftliche Vereinbarung darüber, wer welchen Anteil finanziert hat, wie Unterhalt und Amortisation getragen werden und was bei einer Trennung geschieht. Ohne solche Regelung entstehen später Auseinandersetzungen, die sich schwer auflösen lassen — das Grundbuch zeigt nur die Quoten, nicht wer wie viel eingebracht hat.
Beurkundung und Eintrag sind zwei Schritte
Mit der Beurkundung ist der Kauf rechtlich vollzogen und für beide Seiten verbindlich. Das Eigentum geht aber erst mit dem Eintrag im Grundbuch über, und der erfolgt einige Tage bis Wochen später. Dazwischen liegt der vereinbarte Antrittstermin, ab dem Nutzen und Gefahr übergehen. Diese drei Daten fallen selten zusammen — wer sie verwechselt, hat Lücken bei Versicherung oder Zuständigkeit.
— Passende Werkzeuge
— Zum Weiterrechnen und Nachlesen
— Begriffe im Glossar
— Häufige Fragen
— Bern-Mittelland
Frage stellen
Ist bei einem Punkt etwas unklar geblieben? Schildern Sie kurz Ihre Situation — wir melden uns innert 24 Stunden. Kostenlos und unverbindlich.
Kostenlos & unverbindlich · Antwort innert 24 h
