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Vorlage · Miete

Übergabeprotokoll

Das Übergabeprotokoll ist das Dokument, auf das sich später beide Seiten berufen. Es hält fest, in welchem Zustand übergeben wurde, welche Zählerstände galten und wie viele Schlüssel übergeben wurden. Wer es sorgfältig führt, verhindert die meisten Auseinandersetzungen im Nachhinein.

Für wen:
Mietende, Vermietende, Kaufende und Verkaufende
Wann:
Am Übergabetermin ausdrucken und mitnehmen
Aufwand:
Ausfüllen 30 bis 60 Minuten
Punkte:
30
0 von 30 erledigt0%
01

Objekt und Beteiligte

0/5
02

Zählerstände

0/5

Ohne Zählerstände wird die Schlussabrechnung geschätzt — meist nicht zugunsten der übergebenden Seite.

03

Schlüssel

0/5
04

Zustand nach Räumen

0/5

Jeden Raum einzeln erfassen. Präzise Beschreibungen halten stand, pauschale nicht.

05

Festgestellte Mängel

0/4
06

Weitere Vereinbarungen und Unterschriften

0/6

— Zur Einordnung

Warum präzise Beschreibungen entscheidend sind

Ein Protokolleintrag «Küche verschmutzt» ist im Streitfall nicht durchsetzbar — er lässt offen, was genau beanstandet wird und in welchem Umfang. «Backofen mit eingebrannten Rückständen an Boden und Rückwand, Dampfabzugsfilter verfettet» ist dagegen überprüfbar. Nehmen Sie sich die Zeit für präzise Formulierungen; es sind die Sätze, auf die sich später beide Seiten berufen.

Fotos ergänzen das Protokoll, sie ersetzen es nicht

Machen Sie zusätzlich eigene Aufnahmen von jedem Raum und von jedem beanstandeten Punkt. Sie dokumentieren den Zustand unabhängig vom Protokoll und sind bei späteren Behauptungen das wichtigste Beweismittel. Das Protokoll bleibt aber das massgebende Dokument, weil beide Seiten es unterschrieben haben.

Zählerstände sind nicht rekonstruierbar

Wer sie am Termin vergisst, kann sie später nicht mehr feststellen — die Schlussabrechnung wird dann geschätzt, und Schätzungen fallen selten zugunsten der übergebenden Seite aus. Erfassen Sie jeden Zähler einzeln mit Nummer und Stand, auch Nachtstrom und einzelne Heizkostenverteiler. Ein Foto des Zählers mit sichtbarer Nummer ergänzt die Notiz und beendet jede spätere Diskussion.

Was bei Kauf und Miete unterschiedlich ist

Bei einer Mietrückgabe geht es um Abnützung gegen Schaden — massgebend ist die Lebensdauertabelle, und normale Gebrauchsspuren sind mit dem Mietzins abgegolten. Bei einer Kaufübergabe geht es dagegen um den vertraglich zugesicherten Zustand und um das mitverkaufte Inventar. Dieselbe Vorlage deckt beides ab, aber die Bewertung der Feststellungen folgt unterschiedlichen Massstäben.

Bei Uneinigkeit nicht verweigern, sondern vermerken

Wer nicht unterschreibt, verhindert nicht, dass die Gegenseite ihre Feststellungen einseitig festhält — er verliert nur die Möglichkeit, die eigene Sicht ins Dokument zu bringen. Besser ist die Unterschrift mit einem ausdrücklichen Vermerk, welche Punkte bestritten werden. Das wahrt Ihre Position und hält den Termin nicht auf.

— Häufige Fragen

Gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht, aber ohne Protokoll steht später Aussage gegen Aussage. Beide Seiten haben ein Interesse daran.
Die Übergabe findet trotzdem statt, und die andere Seite hält ihre Feststellungen einseitig fest. Sinnvoller als eine Verweigerung ist die Unterschrift mit Vermerk der bestrittenen Punkte.
Mindestens bis alle Ansprüche verjährt und die Kaution zurückerstattet ist. Bei einem Kauf gehört es dauerhaft zu den Objektunterlagen.
Nur einvernehmlich. Einseitige Nachträge haben kaum Beweiswert — deshalb gehört alles am Termin selbst ins Dokument.

Bern-Mittelland

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