— Vorlage · Miete
Übergabeprotokoll
Das Übergabeprotokoll ist das Dokument, auf das sich später beide Seiten berufen. Es hält fest, in welchem Zustand übergeben wurde, welche Zählerstände galten und wie viele Schlüssel übergeben wurden. Wer es sorgfältig führt, verhindert die meisten Auseinandersetzungen im Nachhinein.
- Für wen:
- Mietende, Vermietende, Kaufende und Verkaufende
- Wann:
- Am Übergabetermin ausdrucken und mitnehmen
- Aufwand:
- Ausfüllen 30 bis 60 Minuten
- Punkte:
- 30
Objekt und Beteiligte
0/5Zählerstände
0/5Ohne Zählerstände wird die Schlussabrechnung geschätzt — meist nicht zugunsten der übergebenden Seite.
Schlüssel
0/5Zustand nach Räumen
0/5Jeden Raum einzeln erfassen. Präzise Beschreibungen halten stand, pauschale nicht.
Festgestellte Mängel
0/4Weitere Vereinbarungen und Unterschriften
0/6— Zur Einordnung
Warum präzise Beschreibungen entscheidend sind
Ein Protokolleintrag «Küche verschmutzt» ist im Streitfall nicht durchsetzbar — er lässt offen, was genau beanstandet wird und in welchem Umfang. «Backofen mit eingebrannten Rückständen an Boden und Rückwand, Dampfabzugsfilter verfettet» ist dagegen überprüfbar. Nehmen Sie sich die Zeit für präzise Formulierungen; es sind die Sätze, auf die sich später beide Seiten berufen.
Fotos ergänzen das Protokoll, sie ersetzen es nicht
Machen Sie zusätzlich eigene Aufnahmen von jedem Raum und von jedem beanstandeten Punkt. Sie dokumentieren den Zustand unabhängig vom Protokoll und sind bei späteren Behauptungen das wichtigste Beweismittel. Das Protokoll bleibt aber das massgebende Dokument, weil beide Seiten es unterschrieben haben.
Zählerstände sind nicht rekonstruierbar
Wer sie am Termin vergisst, kann sie später nicht mehr feststellen — die Schlussabrechnung wird dann geschätzt, und Schätzungen fallen selten zugunsten der übergebenden Seite aus. Erfassen Sie jeden Zähler einzeln mit Nummer und Stand, auch Nachtstrom und einzelne Heizkostenverteiler. Ein Foto des Zählers mit sichtbarer Nummer ergänzt die Notiz und beendet jede spätere Diskussion.
Was bei Kauf und Miete unterschiedlich ist
Bei einer Mietrückgabe geht es um Abnützung gegen Schaden — massgebend ist die Lebensdauertabelle, und normale Gebrauchsspuren sind mit dem Mietzins abgegolten. Bei einer Kaufübergabe geht es dagegen um den vertraglich zugesicherten Zustand und um das mitverkaufte Inventar. Dieselbe Vorlage deckt beides ab, aber die Bewertung der Feststellungen folgt unterschiedlichen Massstäben.
Bei Uneinigkeit nicht verweigern, sondern vermerken
Wer nicht unterschreibt, verhindert nicht, dass die Gegenseite ihre Feststellungen einseitig festhält — er verliert nur die Möglichkeit, die eigene Sicht ins Dokument zu bringen. Besser ist die Unterschrift mit einem ausdrücklichen Vermerk, welche Punkte bestritten werden. Das wahrt Ihre Position und hält den Termin nicht auf.
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