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Entscheidungshilfe · Verkauf

Verkaufen oder vermieten?

Die Frage entscheidet sich an drei Punkten: der erzielbaren Nettorendite, Ihrer Bereitschaft zur Vermieterrolle und der steuerlichen Ausgangslage. Liegt die Nettorendite unter drei Prozent und brauchen Sie das Kapital, spricht wenig für die Vermietung. Ist die Rendite gut und das Objekt langfristig gehalten, kann Behalten die bessere Rechnung sein.

Für wen:
Eigentümerinnen und Eigentümer, die ausziehen oder geerbt haben
Wann:
Bevor Sie sich auf einen Weg festlegen
Aufwand:
Durchdenken rund 2 Stunden
Punkte:
18
0 von 18 erledigt0%
01

Die Zahlen zuerst

0/5

Ohne diese vier Werte lässt sich die Frage nicht beantworten.

02

Was gegen die Vermietung spricht

0/5
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Was für die Vermietung spricht

0/5
04

Der Zwischenweg

0/3

— Typische Ausgangslagen

Sie ziehen aus und haben kein Kapitalbedürfnis

Verkaufen

  • Nettorendite unter 3 Prozent
  • Sanierungsstau absehbar
  • Vermieterrolle unerwünscht
  • Objekt weit entfernt

Vermieten

  • Nettorendite über 4 Prozent
  • Substanz solide
  • Option auf Eigennutzung offenhalten
  • kurze Besitzdauer, Steuer ungünstig

Unsere Einschätzung

Ohne Kapitalbedürfnis und bei solider Substanz mit guter Rendite spricht viel für die Vermietung — sie erhält die Option und nimmt einen allfälligen Wertzuwachs mit. Kippen Sie zum Verkauf, sobald ein grösserer Sanierungszyklus ansteht: Dann trägt die Miete die Investition nicht.

Sie haben geerbt und wohnen anderswo

Verkaufen

  • mehrere Erben, Teilung nötig
  • Objekt entspricht keiner Anlagestrategie
  • Sanierungsbedarf unbekannt
  • Besitzdauer des Erblassers lang

Behalten

  • Alleinerbe
  • gute Lage und Substanz
  • langfristiger Anlagehorizont
  • emotionaler Bezug

Unsere Einschätzung

Bei mehreren Erben ist der Verkauf meist der sauberste Weg — gemeinsames Halten ohne schriftliche Regelung verschiebt den Konflikt nur. Steuerlich ist die Ausgangslage oft günstig, weil die lange Besitzdauer des Erblassers auf Sie übergeht und die Grundstückgewinnsteuer entsprechend senkt.

— Zur Einordnung

Die Bruttorendite führt bei dieser Frage besonders in die Irre

Wer den Jahresmietzins durch den Objektwert teilt, kommt auf eine Zahl, die attraktiv aussieht. Abzuziehen sind aber Unterhalt, Verwaltung, Versicherungen, Rückstellungen und ein Leerstandsansatz — zusammen häufig mehr als ein Drittel des Bruttoertrags. Bei einem Objekt zu einer Million mit 36'000 Franken Jahresmiete sind es brutto 3.6 Prozent, netto oft unter 2.5 Prozent. Erst diese Zahl lässt sich mit einer Alternativanlage vergleichen.

Der Sanierungszyklus entscheidet häufig

Eine Liegenschaft, die zehn Jahre keine grösseren Investitionen braucht, wirft anders ab als eine, bei der Heizung, Fenster und Fassade gleichzeitig anstehen. Wer vermietet, trägt diese Kosten — und kann sie nur beschränkt über die Miete weitergeben. Prüfen Sie deshalb vor der Entscheidung den Zustand der grossen Bauteile und beziffern Sie den Rückstellungsbedarf. Häufig kippt genau diese Zahl die Rechnung.

Vermietet verkauft sich schlechter

Ein vermietetes Objekt spricht Anleger an, aber kaum Selbstnutzer — und Selbstnutzer zahlen in der Regel mehr, weil sie den Wohnwert bezahlen und nicht die Rendite. Wer erst vermietet und später leer verkaufen will, muss die mietrechtlichen Kündigungsfristen und eine mögliche Erstreckung einrechnen. Das kann den Zeitplan um Monate verschieben. Diese Konsequenz gehört in die Entscheidung, nicht in die spätere Überraschung.

— Häufige Fragen

Als Anhaltspunkt ab etwa vier Prozent netto — bei solider Substanz und ohne absehbaren Sanierungsstau. Darunter trägt die Vermietung Aufwand und Risiko kaum.
Ja, aber ein vermietetes Objekt erzielt in der Regel weniger als ein leeres, weil Selbstnutzer wegfallen. Für einen Leerverkauf sind die mietrechtlichen Fristen und eine mögliche Erstreckung einzurechnen.
Als Einkommen, abzüglich Unterhalt und Schuldzinsen. Beim Verkauf fällt dagegen einmalig die Grundstückgewinnsteuer an, die im Kanton Bern mit der Besitzdauer sinkt.
Eine befristete Vermietung kann sinnvoll sein, besonders wenn die Besitzdauer kurz vor einer steuerlichen Reduktionsstufe steht. Rechnen Sie die Konsequenzen für einen späteren Verkauf aber ein.

Bern-Mittelland

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