— Entscheidungshilfe · Verkauf
Jetzt verkaufen oder warten?
Die Frage lässt sich selten über den Markt beantworten, weil niemand die Zinsentwicklung kennt. Beantwortbar sind dagegen zwei andere Grössen: die steuerliche Besitzdauer und der Sanierungszyklus. Wer im Kanton Bern kurz vor einer Reduktionsstufe steht, gewinnt mit wenigen Monaten Geduld einen spürbaren Betrag.
- Für wen:
- Eigentümerinnen und Eigentümer mit grundsätzlicher Verkaufsabsicht
- Wann:
- Vor der Festlegung des Vermarktungsstarts
- Aufwand:
- Durchdenken rund 1 Stunde
- Punkte:
- 18
Was sich berechnen lässt
0/5Diese Grössen kennen Sie — im Gegensatz zur Zinsentwicklung.
Was für einen Verkauf jetzt spricht
0/5Was für Zuwarten spricht
0/5Was Sie nicht wissen können
0/3Und deshalb nicht in die Rechnung gehört.
— Typische Ausgangslagen
Sie stehen wenige Monate vor einer Reduktionsstufe
Jetzt verkaufen
- Sanierungszyklus steht bevor
- konkreter Kapitalbedarf
- Objekt steht leer und kostet
Warten bis zur Stufe
- Steuerersparnis übersteigt Haltekosten
- kein Zeitdruck
- Objekt in gutem Zustand
Unsere Einschätzung
Rechnen Sie beides gegeneinander: die Steuerersparnis der nächsten Stufe gegen die Haltekosten in dieser Zeit. Bei einem Gewinn von 300'000 Franken und einer Stufe von zwei Prozent stehen 6'000 Franken Ersparnis gegen wenige Monate Unterhalt und Zins. Meist lohnt sich das Warten — es sei denn, gleichzeitig steht eine grössere Sanierung an.
Ihre Festhypothek läuft in einem Jahr ab
Jetzt verkaufen
- Vorfälligkeitsentschädigung tragbar
- Käufer übernimmt Hypothek
- Sanierung steht an
Bis zum Ablauf warten
- hohe Vorfälligkeitsentschädigung
- kein Zeitdruck
- Objekt in gutem Zustand
Unsere Einschätzung
Holen Sie die Zahl bei der Bank ein, bevor Sie entscheiden — sie ist oft höher als erwartet. Prüfen Sie zugleich die Übertragung der Hypothek auf die Käuferschaft: Sie kann die Entschädigung ganz vermeiden und macht das Warten überflüssig.
— Zur Einordnung
Die Berner Besitzdauer-Reduktion ist der stärkste berechenbare Hebel
Der Kanton Bern kennt die grosszügigste Regelung der Schweiz: Ab dem fünften Besitzjahr sinkt die Grundstückgewinnsteuer um zwei Prozent pro Jahr, bis maximal siebzig Prozent nach fünfunddreissig Jahren. Anders als Zins- oder Preisentwicklungen ist diese Grösse exakt berechenbar. Prüfen Sie das Datum des Grundbucheintrags — nicht des Kaufvertrags — und rechnen Sie die nächste Stufe gegen die Haltekosten. Bei längerem Besitz und hohem Gewinn geht es um fünfstellige Beträge.
Warum Zinsprognosen nicht in die Entscheidung gehören
Niemand kennt die künftige Zinsentwicklung — auch niemand, der sie Ihnen selbstbewusst vorträgt. Wer den Verkaufszeitpunkt an eine Prognose knüpft, verlagert eine Entscheidung, die er treffen kann, in eine Spekulation, die er nicht kontrolliert. Entscheiden Sie stattdessen anhand der Grössen, die feststehen: Besitzdauer, Sanierungszyklus, Hypothekarlaufzeit und Ihre eigene Planung.
Vor oder nach der Sanierung — meist vorher
Wer eine grössere Sanierung durchführt und danach verkauft, bekommt die Investition selten voll vergütet. Käufer rechnen mit eigenen Vorstellungen und ziehen einen Abschlag ab. Umgekehrt preisen sie einen bekannten Sanierungsbedarf oft grosszügiger ein, als er tatsächlich kostet. Wer den Bedarf offenlegt und beziffert, verkauft deshalb meist besser vor der Investition — vorausgesetzt, er kann die Zahlen belegen.
— Passende Werkzeuge
— Zum Weiterrechnen und Nachlesen
— Begriffe im Glossar
— Häufige Fragen
— Bern-Mittelland
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