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— Glossar · Recht

Wertquote

Der in Tausendsteln ausgedrückte Anteil einer Stockwerkeinheit am Gesamtgebäude.

Sie bestimmt das Stimmgewicht in der Gemeinschaft und den Anteil an den gemeinschaftlichen Kosten. Ob sie zur tatsächlichen Fläche und Lage der Einheit passt, ist eine Prüffrage: Eine im Verhältnis zu hohe Quote bedeutet dauerhaft höhere Beiträge, ohne dass die Wohnung mehr wert wäre. Eine nachträgliche Änderung verlangt die Zustimmung aller Stockwerkeigentümer.

Was die Wertquote bestimmt

Die Wertquote wird bei der Begründung des Stockwerkeigentums festgelegt und im Grundbuch eingetragen, meist in Tausendsteln oder Promille. Sie bestimmt zwei Dinge: das Stimmgewicht bei Beschlüssen, die neben der Kopfzahl ein Wertquotenmehr erfordern, und den Anteil an den gemeinschaftlichen Kosten, soweit das Reglement keinen anderen Verteilschlüssel vorsieht. Auch der Anteil am Erneuerungsfonds folgt in der Regel der Wertquote.

Wie sie zustande kommt

Massgebend sind bei der Festlegung Fläche, Lage im Gebäude, Ausrichtung und Ausbau der Einheit im Verhältnis zum Ganzen. Eine Attikawohnung mit Terrasse erhält eine höhere Quote als eine gleich grosse Wohnung im Erdgeschoss zur Strasse. Die Festlegung erfolgt meist durch den Ersteller; später lässt sie sich nur mit Zustimmung aller unmittelbar Beteiligten und der Versammlung ändern.

Warum Käufer sie prüfen sollten

Eine im Verhältnis zu Fläche und Lage zu hohe Wertquote bedeutet dauerhaft höhere Beiträge an Nebenkosten, Fonds und Sanierungen, ohne dass die Wohnung dadurch mehr wert wäre. Vergleichen Sie die Quote Ihrer Einheit mit ihrem Flächenanteil am Gebäude. Grössere Abweichungen sind nicht zwingend falsch, sollten aber erklärbar sein.

Beispiel

Ein Gebäude mit acht Wohnungen saniert die Fassade für 480'000 Franken. Eine Wohnung mit einer Wertquote von 140 Promille trägt 67'200 Franken, eine mit 105 Promille 50'400 Franken. Bei ähnlicher Fläche ist die Differenz von 16'800 Franken allein durch die Quote bedingt.

— Häufige Fragen

Nur ausnahmsweise, etwa bei einem Irrtum bei der Festlegung oder nach baulichen Veränderungen, und grundsätzlich mit Zustimmung der unmittelbar Beteiligten und der Versammlung.
Nein. Der Preis ergibt sich aus dem Markt. Die Quote beeinflusst aber die laufenden Kosten und damit indirekt die Attraktivität der Wohnung.
Im Grundbuchauszug der Stockwerkeinheit und im Begründungsakt; die Verwaltung kann die Übersicht aller Quoten liefern.