immero.ch — Swiss Real Estate

Kaufen · 8 Min. Lesezeit

Erneuerungsfonds prüfen: Ist genug Geld für die nächste Sanierung da?

Ein gesetzlich vorgeschriebener Erneuerungsfonds existiert nicht, er ist aber in den meisten Reglementen vorgesehen. Als Faustregel gelten jährliche Einlagen von rund 0.3 bis 0.5 Prozent des Gebäudeversicherungswerts. Entscheidend ist der Vergleich mit dem Sanierungsbedarf der nächsten 10 bis 15 Jahre.

Sajeevan Satkunam

Sajeevan Satkunam · Eidg. Dipl. Immobilienbewerter

Verfasst und fachlich geprüft · Aktualisiert am 21. September 2026

IMMERO AG · IMMOBILIEN BERN

Was der Erneuerungsfonds ist

Der Erneuerungsfonds ist das gemeinsame Sparkonto einer Stockwerkeigentümergemeinschaft für grössere Arbeiten an den gemeinschaftlichen Teilen: Dach, Fassade, Fenster, Heizung, Lift, Leitungen. Das Zivilgesetzbuch erlaubt ihn, schreibt ihn aber nicht vor. In der Praxis sehen ihn fast alle Reglemente vor, meist mit einer jährlichen Einlage, die nach Wertquoten auf die Eigentümer verteilt wird. Der Fonds gehört der Gemeinschaft. Wer verkauft, erhält seinen Anteil nicht zurück; er geht mit der Wohnung auf den Käufer über.

Die Faustregel und ihre Grenzen

Als Richtwert gelten jährliche Einlagen von rund 0.3 bis 0.5 Prozent des Gebäudeversicherungswerts. Bei einem Gebäude mit einem Versicherungswert von 5 Millionen Franken wären das 15'000 bis 25'000 Franken pro Jahr. Die Faustregel ist ein Anfang, keine Antwort. Ein Neubau braucht in den ersten Jahren weniger, ein 30-jähriges Gebäude kurz vor der Fassadensanierung deutlich mehr. Aussagekräftig ist deshalb erst der Vergleich des Fondsstands mit dem erwarteten Bedarf.

Den Bedarf abschätzen

Bauteile haben typische Lebensdauern: Flachdächer rund 25 bis 30 Jahre, Fassadenanstriche 15 bis 25 Jahre, Fenster 25 bis 35 Jahre, Heizungen 15 bis 25 Jahre, Lifte 25 bis 30 Jahre. Aus dem Baujahr und den bereits ausgeführten Sanierungen lässt sich abschätzen, was in den nächsten 10 bis 15 Jahren fällig wird. Gute Verwaltungen führen dafür eine Unterhaltsplanung. Fragen Sie danach. Fehlt sie, ist das selbst ein Hinweis: Die Gemeinschaft plant nicht voraus.

Ein Rechenbeispiel

Gebäude von 1995, acht Wohnungen, Versicherungswert 4 Millionen Franken, Fondsstand 180'000 Franken. In den nächsten zehn Jahren stehen Fassade, Fenster und ein Heizungsersatz an, zusammen geschätzt 900'000 Franken. Mit jährlichen Einlagen von 16'000 Franken wächst der Fonds bis dahin auf rund 340'000 Franken. Es fehlen rund 560'000 Franken, bei einer Wertquote von 125 Promille rund 70'000 Franken für Ihre Wohnung. Dieser Betrag gehört in Ihre Kaufentscheidung und in die Preisverhandlung.

Wo Sie die Zahlen finden

Verlangen Sie vor dem Kauf die letzten drei Jahresrechnungen mit Fondsstand, das Budget, das Reglement, die Protokolle der letzten Versammlungen und eine allfällige Unterhaltsplanung. Aus den Jahresrechnungen sehen Sie, ob Einlagen regelmässig geleistet oder für laufende Kosten verwendet wurden. Aus den Protokollen erfahren Sie, ob grössere Arbeiten bereits beschlossen, verschoben oder abgelehnt wurden. Die Verwaltung stellt die Unterlagen mit Zustimmung des Verkäufers zur Verfügung.

Was ein schwacher Fonds für den Preis bedeutet

Ein Fonds, der deutlich unter dem Bedarf liegt, bedeutet absehbare Sonderumlagen. Wir berücksichtigen das in der Bewertung, und Käufer tun es in der Verhandlung. Umgekehrt ist ein gut gefüllter Fonds bei einem älteren Gebäude ein echtes Argument für den Preis. Im Kaufvertrag sollte geregelt sein, wer bereits beschlossene, aber noch nicht fakturierte Kosten trägt. Ohne Regelung trägt sie in der Regel der Eigentümer im Zeitpunkt der Fälligkeit — also der Käufer.

Was das für Bern-Mittelland bedeutet

Im Kanton Bern sind die Preise für Wohneigentum über die letzten zwölf Monate um rund 2.8 bis 2.9 % gestiegen (RealAdvisor, Stand September 2026). Innerhalb der Region ist die Spannweite gross: In der Stadt Bern werden Eigentumswohnungen in Zentrumslagen über 10’200 CHF/m² gehandelt, in Köniz um 7’900, in ländlicheren Gemeinden des Kiesentals oder Gürbetals deutlich darunter. Eine schweizweite Faustregel führt deshalb regelmässig in die Irre — massgebend ist immer die konkrete Lage.

Kaufen in einem engen Markt

Der Markt in Bern-Mittelland ist eng: Gut gelegene Objekte sind häufig vergeben, bevor sie breit inseriert werden. Wer die Finanzierung vorab klärt, kann bei einer Gelegenheit schnell und verbindlich handeln — das ist oft entscheidender als der letzte Verhandlungsfranken. Einzurechnen sind ausserdem die Kaufnebenkosten von rund 3 bis 4 % des Kaufpreises: 1.8 % Handänderungssteuer plus Notariats- und Grundbuchgebühren. Diese Kosten müssen aus Eigenmitteln bezahlt werden und laufen nicht über die Hypothek.

So gehen wir in Bern-Mittelland vor

In der Praxis beginnt jedes Mandat mit einer lagegenauen Einschätzung statt einer Pauschalzahl: Wir schauen auf die konkrete Gemeinde, das Quartier, den Objekttyp und den baulichen Zustand und vergleichen mit realen Transaktionen aus der Region. Erst danach besprechen wir die Strategie — beim Verkauf etwa die Frage, ob offen oder diskret über unser Off-Market-Netzwerk vermarktet wird, bei der Finanzierung den Vergleich über mehr als 25 Banken- und Versicherungspartner. Betreut werden Sie dabei direkt durch die Geschäftsführung, nicht durch wechselnde Ansprechpersonen. Wir arbeiten in Köniz, Liebefeld, Bern, Ostermundigen, Ittigen, Muri, Belp, Worb, Münsingen und über dreissig weiteren Gemeinden der Region — mit eigenen Marktdaten für jede davon. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Datengrundlage und Methodik

Die genannten Kennzahlen stützen sich auf öffentlich überprüfbare Quellen: Leitzins und geldpolitische Lagebeurteilung der Schweizerischen Nationalbank, den hypothekarischen Referenzzinssatz des Bundesamts für Wohnungswesen, die kantonalen Bestimmungen zu Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer sowie Transaktions- und Angebotsdaten spezialisierter Marktdatenanbieter für den Raum Bern. Wo eine Zahl geschätzt ist, weisen wir sie als Schätzung aus, statt eine Genauigkeit vorzutäuschen, welche die Datenlage nicht hergibt. Marktdaten veralten: Massgebend ist der angegebene Stand, und vor einer Transaktion prüfen wir die Zahlen für Ihr konkretes Objekt neu. Dieser Beitrag vermittelt Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

— Häufige Fragen

Antworten zum Thema.

Nein. Das Gesetz erlaubt ihn, schreibt ihn aber nicht vor. Die meisten Reglemente sehen ihn vor, oft mit einer festgelegten jährlichen Einlage.
Als Faustregel gelten jährliche Einlagen von rund 0.3 bis 0.5 Prozent des Gebäudeversicherungswerts. Aussagekräftiger ist der Vergleich mit den geplanten Sanierungen der nächsten Jahre.
Nein. Der Fonds gehört der Gemeinschaft und bleibt bei der Wohnung. Ein gut gefüllter Fonds wird aber im Verkaufspreis berücksichtigt.
Die Gemeinschaft beschliesst eine Sonderumlage oder eine Finanzierung. Jeder Eigentümer trägt seinen Anteil nach Wertquote, auch wer erst kürzlich gekauft hat.
Bei selbstbewohntem Eigentum bis Ende 2028 in der Regel als Unterhalt. Ab 2029 entfällt dieser Abzug, bei vermieteten Wohnungen bleibt er.

Bern-Mittelland

Frage stellen — kostenlos

Sie haben eine Frage zu Ihrer konkreten Situation? Ein Fachartikel kann nur allgemein bleiben — Ihr Fall ist individuell. Schreiben Sie uns, Sie erhalten innert 24 Stunden eine persönliche Antwort der Geschäftsführung.

Kostenlos & unverbindlich · Antwort innert 24 h

Konkrete Frage zu Ihrer Situation?

Vertrauliches Erstgespräch — kostenlos und unverbindlich.

Beratung anfragen