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Verkauf · 12 Min. Lesezeit

Checkliste Immobilienverkauf Schweiz: 47 Punkte für einen reibungslosen Verkauf

Von der Vorbereitung über die Vermarktung bis zum Notartermin – unsere komplette Checkliste für Verkäufer in der Schweiz.

Sajeevan Satkunam

Sajeevan Satkunam · Eidg. Dipl. Immobilienbewerter

Verfasst und fachlich geprüft · Aktualisiert am 10. April 2026

IMMERO AG · IMMOBILIEN BERN

Phase 1: Dokumente und Unterlagen zusammenstellen

Der erste Schritt ist die Vollständigkeit der Unterlagen. Besorgen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug (max. 3 Monate alt) beim zuständigen Grundbuchamt. Fordern Sie den Katasterplan beim Vermessungsamt an. Sammeln Sie alle Baupläne, Grundrisse und Baubewilligungen. Beschaffen Sie den GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone) – er ist in vielen Kantonen beim Verkauf Pflicht. Legen Sie die Gebäudeversicherungspolice sowie die Betriebskostenabrechnung bereit. Bei Stockwerkeigentum: Reglement, Jahresabrechnung der STWEG und Protokolle der letzten 3 Generalversammlungen.

Phase 2: Immobilie optimal vorbereiten

Eine gepflegte Präsentation erhöht den Verkaufspreis messbar. Beheben Sie offensichtliche Kleinmängel (tropfende Hähne, defekte Steckdosen, kaputte Türgriffe). Reinigen Sie gründlich – auch Keller, Estrich und Garage. Entstauben Sie, räumen Sie persönliche Gegenstände auf Minimum zurück. Ein neutraler, heller Eindruck lässt Räume grösser wirken. Erwägen Sie professionelles Home Staging für hochpreisige Objekte.

Phase 3: Professionelle Vermarktungsunterlagen erstellen

Qualitativ hochwertige Fotos sind das wichtigste Marketinginstrument. Beauftragen Sie einen Immobilienfotografen (Tageslicht, Weitwinkel, alle Räume und Aussenbereiche). Erstellen Sie ein professionelles Verkaufsdossier mit Grundrissen, Beschreibung, Lageplan und Kerndaten. Schreiben Sie einen sachlichen, vollständigen Inseratstext ohne Übertreibungen – Transparenz schafft Vertrauen und reduziert spätere Diskussionen.

Phase 4: Besichtigungen und Angebote

Planen Sie Besichtigungen in Gruppen oder Einzelterminen. Seien Sie ehrlich über bekannte Mängel. Qualifizieren Sie Interessenten: Fragen Sie nach Eigenkapital und Finanzierungsbestätigung, bevor Sie in Verhandlungen einsteigen. Bei mehreren Angeboten prüfen Sie nicht nur den Preis, sondern auch Zahlungsfähigkeit und Flexibilität beim Übergabetermin.

Phase 5: Notartermin und Schlüsselübergabe

Der Notar erstellt den Kaufvertrag und beurkundet die Transaktion. Beide Parteien müssen anwesend oder bevollmächtigt sein. Prüfen Sie den Entwurf sorgfältig vor dem Termin. Klären Sie Schuldübernahmen (Hypothek), Inventar und Übergabetermin klar im Vertrag. Am Übergabetag erstellen Sie ein Übergabeprotokoll mit Zählerständen, Schlüsselanzahl und Zustand der Liegenschaft.

Was das für Bern-Mittelland bedeutet

Im Kanton Bern sind die Preise für Wohneigentum über die letzten zwölf Monate um rund 2.8 bis 2.9 % gestiegen (RealAdvisor, Stand August 2026). Innerhalb der Region ist die Spannweite gross: In der Stadt Bern werden Eigentumswohnungen in Zentrumslagen über 10’200 CHF/m² gehandelt, in Köniz um 7’900, in ländlicheren Gemeinden des Kiesentals oder Gürbetals deutlich darunter. Eine schweizweite Faustregel führt deshalb regelmässig in die Irre — massgebend ist immer die konkrete Lage.

Verkaufen in einem Nachfragemarkt

In weiten Teilen von Bern-Mittelland übersteigt die Nachfrage das Angebot — für Verkäuferinnen und Verkäufer ein günstiges Umfeld, das aber zu einem verbreiteten Fehler verleitet: einem überhöhten Ansatzpreis. Bleibt ein Objekt zu lange am Markt, gilt es rasch als Ladenhüter und wird am Ende unter Wert verkauft. Wirtschaftlich relevant ist zudem die Grundstückgewinnsteuer, die mit der Besitzdauer sinkt, sowie die Frage, ob offen oder diskret über ein Off-Market-Netzwerk vermarktet wird.

So gehen wir in Bern-Mittelland vor

In der Praxis beginnt jedes Mandat mit einer lagegenauen Einschätzung statt einer Pauschalzahl: Wir schauen auf die konkrete Gemeinde, das Quartier, den Objekttyp und den baulichen Zustand und vergleichen mit realen Transaktionen aus der Region. Erst danach besprechen wir die Strategie — beim Verkauf etwa die Frage, ob offen oder diskret über unser Off-Market-Netzwerk vermarktet wird, bei der Finanzierung den Vergleich über mehr als 25 Banken- und Versicherungspartner. Betreut werden Sie dabei direkt durch die Geschäftsführung, nicht durch wechselnde Ansprechpersonen. Wir arbeiten in Köniz, Liebefeld, Bern, Ostermundigen, Ittigen, Muri, Belp, Worb, Münsingen und über dreissig weiteren Gemeinden der Region — mit eigenen Marktdaten für jede davon. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Datengrundlage und Methodik

Die genannten Kennzahlen stützen sich auf öffentlich überprüfbare Quellen: Leitzins und geldpolitische Lagebeurteilung der Schweizerischen Nationalbank, den hypothekarischen Referenzzinssatz des Bundesamts für Wohnungswesen, die kantonalen Bestimmungen zu Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer sowie Transaktions- und Angebotsdaten spezialisierter Marktdatenanbieter für den Raum Bern. Wo eine Zahl geschätzt ist, weisen wir sie als Schätzung aus, statt eine Genauigkeit vorzutäuschen, welche die Datenlage nicht hergibt. Marktdaten veralten: Massgebend ist der angegebene Stand, und vor einer Transaktion prüfen wir die Zahlen für Ihr konkretes Objekt neu. Dieser Beitrag vermittelt Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

— Häufige Fragen

Antworten zum Thema.

Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate), Katasterplan, Baupläne und Grundrisse, Energieausweis GEAK, Versicherungspolice Gebäudeversicherung, bei Stockwerkeigentum das Reglement und die Jahresabrechnung der Stockwerkeigentümergemeinschaft sowie Renovationshistorie und Betriebskosten.
Mindestens 6–8 Wochen vor dem geplanten Vermarktungsstart. In dieser Zeit lassen sich fehlende Dokumente beschaffen, professionelle Fotos und ein Verkaufsdossier erstellen sowie die Preisgestaltung festlegen.
Ja. Bekannte Mängel müssen in der Schweiz zwingend offengelegt werden. Verschwiegene Mängel können nach dem Verkauf zu Gewährleistungsansprüchen führen. Im Kaufvertrag wird in der Regel ein Gewährleistungsausschluss vereinbart, der aber nur für tatsächlich offengelegte Mängel gilt.

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