Wer zahlt was
Beim Immobilienverkauf im Kanton Bern zahlt die Verkäuferschaft die Grundstückgewinnsteuer auf den erzielten Gewinn. Davon zu unterscheiden ist die Handänderungssteuer von 1.8 Prozent des Kaufpreises, die üblicherweise die Käuferschaft trägt. Zusammen mit Notariat und Grundbuch liegen die Gesamtnebenkosten typischerweise bei 3 bis 4 Prozent.
Die Besitzdauer ist entscheidend
Der Kanton Bern bietet die grosszügigste Besitzdauer-Reduktion der Schweiz: Ab dem vollendeten fünften Besitzjahr sinkt die Steuer um 2 Prozent pro Jahr, bis maximal 70 Prozent nach 35 Jahren. Umgekehrt erhebt Bern bei sehr kurzer Besitzdauer Zuschläge – unter einem Jahr bis zu 70 Prozent. Wer kann, sollte den Verkaufszeitpunkt steuerlich mitdenken.
So senken Sie die Steuer
Der wirksamste Hebel ist die vollständige Dokumentation aller abzugsfähigen Aufwendungen: wertvermehrende Investitionen (Umbauten, energetische Sanierungen), Maklerprovision, Inseratekosten sowie Notariats- und Grundbuchgebühren. Werterhaltende Reparaturen sind dagegen nicht abzugsfähig – die Abgrenzung will sorgfältig gemacht sein.
Steueraufschub nutzen
In bestimmten Fällen wird die Steuer aufgeschoben statt sofort erhoben: bei Ersatzbeschaffung eines selbstbewohnten Eigenheims in engem zeitlichem Zusammenhang sowie bei Erbgang, Schenkung oder Eigentumswechsel unter Ehegatten. Die Steuer wird dann erst bei einem späteren definitiven Verkauf fällig. Wir koordinieren die Details auf Wunsch mit Ihrem Treuhänder.
