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Checkliste · Miete

Kündigung prüfen

Eine Kündigung kann formungültig, verspätet oder anfechtbar sein. Entscheidend ist die Frist: Wer eine Kündigung anfechten oder eine Erstreckung verlangen will, muss innert dreissig Tagen ab Empfang an die Schlichtungsbehörde gelangen. Danach ist das Recht verwirkt, auch wenn die Kündigung missbräuchlich war.

Für wen:
Mietende und Vermietende
Wann:
Unmittelbar nach Erhalt oder vor dem Versand
Aufwand:
Prüfung 1 bis 2 Stunden
Punkte:
21
0 von 21 erledigt0%
01

Sofort prüfen: die Frist

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Alles andere hat Zeit — diese Frist nicht.

02

Form der Kündigung

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Termin und Frist

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Anfechtbarkeit

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Eine formell korrekte Kündigung kann inhaltlich missbräuchlich sein.

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Erstreckung als Alternative

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— Zur Einordnung

Die Dreissig-Tage-Frist ist eine Verwirkungsfrist

Wer sie verpasst, verliert das Recht endgültig — auch bei einer klar missbräuchlichen Kündigung. Es gibt keine Wiederherstellung, keine Nachfrist und keine Ausnahme wegen Unkenntnis. Deshalb gehört das Empfangsdatum sofort notiert und die Frist in den Kalender. Bei Zweifeln ist die vorsorgliche Anfechtung der sichere Weg: Sie lässt sich jederzeit zurückziehen, eine verstrichene Frist nicht heilen.

Formfehler machen die Kündigung nichtig, nicht bloss anfechtbar

Fehlt bei einer Vermieterkündigung das amtliche Formular, oder wurde bei einer Familienwohnung nur ein Ehegatte bedient, ist die Kündigung nichtig — sie entfaltet gar keine Wirkung. Das ist etwas anderes als Anfechtbarkeit: Nichtigkeit kann jederzeit geltend gemacht werden. In der Praxis lohnt es sich trotzdem, auch hier die Frist zu wahren, weil die Abgrenzung im Einzelfall strittig sein kann.

Grenzen dieser Liste

Sie nennt die Punkte, die in der Praxis am häufigsten zählen, und bildet den Regelfall ab. Mietrecht ist im Detail komplex, und die Rechtsprechung ist umfangreich. Bei einer Kündigung, die Sie für missbräuchlich halten, oder bei erheblichen Interessen gehört eine Fachperson oder der Mieterverband beigezogen — das Schlichtungsverfahren selbst ist kostenlos und niederschwellig.

— Häufige Fragen

Dreissig Tage ab Empfang der Kündigung. Die Frist ist eine Verwirkungsfrist — nach Ablauf ist auch eine missbräuchliche Kündigung gültig.
Nicht von vornherein, aber die Vermieterschaft muss die Begründung auf Verlangen nachliefern. Eine Weigerung ist ein Indiz für Missbräuchlichkeit.
Kauf bricht Miete nicht. Eine vorzeitige Kündigung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich, etwa bei dringendem Eigenbedarf.
In Mietsachen ist das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde grundsätzlich kostenlos. Es ist bewusst niederschwellig angelegt.

Bern-Mittelland

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