— Checkliste · Miete
Kündigung prüfen
Eine Kündigung kann formungültig, verspätet oder anfechtbar sein. Entscheidend ist die Frist: Wer eine Kündigung anfechten oder eine Erstreckung verlangen will, muss innert dreissig Tagen ab Empfang an die Schlichtungsbehörde gelangen. Danach ist das Recht verwirkt, auch wenn die Kündigung missbräuchlich war.
- Für wen:
- Mietende und Vermietende
- Wann:
- Unmittelbar nach Erhalt oder vor dem Versand
- Aufwand:
- Prüfung 1 bis 2 Stunden
- Punkte:
- 21
Sofort prüfen: die Frist
0/4Alles andere hat Zeit — diese Frist nicht.
Form der Kündigung
0/4Termin und Frist
0/4Anfechtbarkeit
0/5Eine formell korrekte Kündigung kann inhaltlich missbräuchlich sein.
Erstreckung als Alternative
0/4— Zur Einordnung
Die Dreissig-Tage-Frist ist eine Verwirkungsfrist
Wer sie verpasst, verliert das Recht endgültig — auch bei einer klar missbräuchlichen Kündigung. Es gibt keine Wiederherstellung, keine Nachfrist und keine Ausnahme wegen Unkenntnis. Deshalb gehört das Empfangsdatum sofort notiert und die Frist in den Kalender. Bei Zweifeln ist die vorsorgliche Anfechtung der sichere Weg: Sie lässt sich jederzeit zurückziehen, eine verstrichene Frist nicht heilen.
Formfehler machen die Kündigung nichtig, nicht bloss anfechtbar
Fehlt bei einer Vermieterkündigung das amtliche Formular, oder wurde bei einer Familienwohnung nur ein Ehegatte bedient, ist die Kündigung nichtig — sie entfaltet gar keine Wirkung. Das ist etwas anderes als Anfechtbarkeit: Nichtigkeit kann jederzeit geltend gemacht werden. In der Praxis lohnt es sich trotzdem, auch hier die Frist zu wahren, weil die Abgrenzung im Einzelfall strittig sein kann.
Grenzen dieser Liste
Sie nennt die Punkte, die in der Praxis am häufigsten zählen, und bildet den Regelfall ab. Mietrecht ist im Detail komplex, und die Rechtsprechung ist umfangreich. Bei einer Kündigung, die Sie für missbräuchlich halten, oder bei erheblichen Interessen gehört eine Fachperson oder der Mieterverband beigezogen — das Schlichtungsverfahren selbst ist kostenlos und niederschwellig.
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