immero.ch — Swiss Real Estate

Checkliste · Miete

Nebenkostenabrechnung prüfen

Überwälzbar sind nur Nebenkosten, die im Mietvertrag ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Was nicht im Vertrag steht, ist mit dem Mietzins abgegolten — auch wenn es in der Abrechnung erscheint. Sie haben zudem Anspruch auf Einsicht in sämtliche Belege.

Für wen:
Mietende und Vermietende
Wann:
Nach Erhalt der Jahresabrechnung
Aufwand:
Prüfung 2 bis 3 Stunden
Punkte:
24
0 von 24 erledigt0%
01

Grundlage im Vertrag

0/3

Der entscheidende erste Schritt — und der am häufigsten übersprungene.

02

Was überwälzbar ist

0/6
03

Was nicht überwälzbar ist

0/5

Diese Positionen tauchen regelmässig zu Unrecht auf.

04

Rechnerische Prüfung

0/5
05

Belegeinsicht und Vorgehen

0/5

— Zur Einordnung

Was nicht im Vertrag steht, ist nicht geschuldet

Das ist der wirksamste Prüfpunkt und der am häufigsten übersehene. Überwälzbar sind Nebenkosten nur, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich und einzeln als solche vereinbart wurden. Eine pauschale Formulierung genügt nicht. Erscheint eine Position in der Abrechnung, die im Vertrag fehlt, ist sie mit dem Mietzins abgegolten — unabhängig davon, ob die Kosten tatsächlich angefallen sind. Beginnen Sie die Prüfung deshalb immer beim Vertrag, nicht bei der Abrechnung.

Die Grenze zwischen Betrieb und Erhaltung

Überwälzbar ist der laufende Betrieb: Brennstoff, Strom für Gemeinschaftsanlagen, Wartung, Verbrauchserfassung. Nicht überwälzbar ist alles, was der Erhaltung oder Erneuerung dient — Reparaturen, Ersatzbeschaffungen, Rückstellungen. Der häufigste Streitpunkt ist die Hauswartung: Der Aufwand für Reinigung und Betrieb ist überwälzbar, die Behebung von Schäden nicht. Eine Abrechnung, die beides in einer Position vermischt, gehört aufgeschlüsselt.

Belegeinsicht ist ein Recht, keine Gefälligkeit

Mietende haben Anspruch darauf, sämtliche der Abrechnung zugrunde liegenden Belege einzusehen. Die Vermieterschaft muss sie zur Verfügung stellen — eine Weigerung ist ein starkes Argument im Schlichtungsverfahren. Verlangen Sie die Einsicht schriftlich und mit angemessener Frist, und machen Sie vor Ort Kopien oder Fotos der relevanten Belege.

— Häufige Fragen

Nur jene, die im Mietvertrag ausdrücklich und einzeln als Nebenkosten vereinbart wurden — typischerweise Heizung, Warmwasser, Wasser, Abwasser, Kehricht und Betriebskosten von Gemeinschaftsanlagen.
Nein. Reparaturen und Instandhaltung gehören zur Erhaltungspflicht und sind mit dem Mietzins abgegolten.
Ja, Sie haben Anspruch auf Einsicht in sämtliche Belege. Verlangen Sie sie schriftlich mit angemessener Frist.
Den unbestrittenen Teil ja. Den strittigen Teil können Sie unter Angabe der Gründe zurückbehalten — aber nicht die gesamte Forderung, sonst riskieren Sie eine Zahlungsverzugskündigung.

Bern-Mittelland

Frage stellen

Ist bei einem Punkt etwas unklar geblieben? Schildern Sie kurz Ihre Situation — wir melden uns innert 24 Stunden. Kostenlos und unverbindlich.

Kostenlos & unverbindlich · Antwort innert 24 h