— Checkliste · Miete
Nebenkostenabrechnung prüfen
Überwälzbar sind nur Nebenkosten, die im Mietvertrag ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Was nicht im Vertrag steht, ist mit dem Mietzins abgegolten — auch wenn es in der Abrechnung erscheint. Sie haben zudem Anspruch auf Einsicht in sämtliche Belege.
- Für wen:
- Mietende und Vermietende
- Wann:
- Nach Erhalt der Jahresabrechnung
- Aufwand:
- Prüfung 2 bis 3 Stunden
- Punkte:
- 24
Grundlage im Vertrag
0/3Der entscheidende erste Schritt — und der am häufigsten übersprungene.
Was überwälzbar ist
0/6Was nicht überwälzbar ist
0/5Diese Positionen tauchen regelmässig zu Unrecht auf.
Rechnerische Prüfung
0/5Belegeinsicht und Vorgehen
0/5— Zur Einordnung
Was nicht im Vertrag steht, ist nicht geschuldet
Das ist der wirksamste Prüfpunkt und der am häufigsten übersehene. Überwälzbar sind Nebenkosten nur, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich und einzeln als solche vereinbart wurden. Eine pauschale Formulierung genügt nicht. Erscheint eine Position in der Abrechnung, die im Vertrag fehlt, ist sie mit dem Mietzins abgegolten — unabhängig davon, ob die Kosten tatsächlich angefallen sind. Beginnen Sie die Prüfung deshalb immer beim Vertrag, nicht bei der Abrechnung.
Die Grenze zwischen Betrieb und Erhaltung
Überwälzbar ist der laufende Betrieb: Brennstoff, Strom für Gemeinschaftsanlagen, Wartung, Verbrauchserfassung. Nicht überwälzbar ist alles, was der Erhaltung oder Erneuerung dient — Reparaturen, Ersatzbeschaffungen, Rückstellungen. Der häufigste Streitpunkt ist die Hauswartung: Der Aufwand für Reinigung und Betrieb ist überwälzbar, die Behebung von Schäden nicht. Eine Abrechnung, die beides in einer Position vermischt, gehört aufgeschlüsselt.
Belegeinsicht ist ein Recht, keine Gefälligkeit
Mietende haben Anspruch darauf, sämtliche der Abrechnung zugrunde liegenden Belege einzusehen. Die Vermieterschaft muss sie zur Verfügung stellen — eine Weigerung ist ein starkes Argument im Schlichtungsverfahren. Verlangen Sie die Einsicht schriftlich und mit angemessener Frist, und machen Sie vor Ort Kopien oder Fotos der relevanten Belege.
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