immero.ch — Swiss Real Estate

Entscheidungshilfe · Anlage

Sanieren oder ersetzen?

Die Frage entscheidet sich an drei Punkten: dem Zustand der Tragstruktur, der ausgeschöpften Ausnützungsziffer und der Wirtschaftlichkeit über die Restnutzungsdauer. Ist die Ausnützung nicht ausgeschöpft und die Substanz schlecht, spricht viel für den Ersatz. Ist die Struktur solide und die Ausnützung ausgereizt, lohnt sich die Sanierung fast immer.

Für wen:
Eigentümer von Bestandsliegenschaften, Anleger, Bauträger
Wann:
Vor einer grösseren Investitionsentscheidung
Aufwand:
Durchdenken 3 bis 5 Stunden, mit Fachpersonen mehr
Punkte:
19
0 von 19 erledigt0%
01

Die Substanz beurteilen

0/5

Was tragend ist, entscheidet über die Optionen.

02

Das rechtliche Potenzial

0/5

Hier entscheidet sich häufig alles.

03

Wirtschaftlichkeit

0/5
04

Nicht vergessen

0/4

— Typische Ausgangslagen

Mehrfamilienhaus aus den sechziger Jahren, Ausnützung nicht ausgeschöpft

Sanieren

  • Tragstruktur intakt
  • Mietverhältnisse langfristig
  • Ertragsausfall vermeiden
  • graue Energie erhalten

Ersetzen

  • deutlich mehr Fläche möglich
  • Substanz schlecht
  • Schadstoffe vorhanden
  • Grundrisse nicht marktgängig

Unsere Einschätzung

Bei nicht ausgeschöpfter Ausnützung und schlechter Substanz spricht viel für den Ersatz — die zusätzliche Fläche trägt die Mehrkosten oft. Prüfen Sie aber zwingend den Bestandesschutz: Wenn das heutige Gebäude Masse aufweist, die neu nicht mehr zulässig wären, kann der Neubau kleiner ausfallen als der Bestand.

Einfamilienhaus, Ausnützung ausgereizt, Tragstruktur solide

Sanieren

  • Struktur intakt
  • kein Flächengewinn möglich
  • Bewilligungsrisiko vermeiden
  • schneller bezugsbereit

Ersetzen

  • Grundrisse unbrauchbar
  • Schadstoffe umfangreich

Unsere Einschätzung

Ist die Ausnützung ausgeschöpft und die Tragstruktur solide, lohnt sich die Sanierung fast immer. Ein Ersatzneubau kostet mehr, dauert länger, trägt ein Bewilligungsrisiko — und schafft keine zusätzliche Fläche, die die Mehrkosten rechtfertigen würde.

— Zur Einordnung

Der Bestandesschutz wird regelmässig übersehen

Viele ältere Gebäude weisen Masse auf, die nach heutiger Bau- und Zonenordnung nicht mehr zulässig wären — grössere Höhe, geringere Grenzabstände, höhere Ausnützung. Solange das Gebäude steht, geniesst es Bestandesschutz. Wird es abgerissen, entfällt dieser Schutz: Der Neubau muss die heutigen Vorschriften einhalten und kann deshalb kleiner ausfallen als das, was heute steht. Diese Prüfung gehört an den Anfang jeder Ersatzüberlegung, nicht ans Ende.

Die Tragstruktur entscheidet über die Optionen

Ist Fundament, tragende Wände und Decken in gutem Zustand, lässt sich fast alles darum herum erneuern — Hülle, Technik, Grundrisse innerhalb der Struktur, Ausbau. Ist die Struktur beschädigt oder ungeeignet, wird jede Sanierung zum Fass ohne Boden, weil man an einer Substanz arbeitet, die selbst das Problem ist. Diese Beurteilung gehört an eine Fachperson und nicht an eine Schätzung.

Der Ertragsausfall wird unterschätzt

Ein Ersatzneubau bedeutet bei einem Mehrfamilienhaus zwei Jahre ohne Mieteinnahmen — bei einem Objekt mit 180'000 Franken Jahresertrag also 360'000 Franken entgangener Ertrag, plus die Kosten für Kündigung, allfällige Erstreckungen und Neuvermietung. Eine etappierte Sanierung im bewohnten Zustand ist aufwendiger in der Organisation, hält den Ertrag aber weitgehend aufrecht. Diese Differenz gehört in jeden Vergleich.

— Häufige Fragen

Wenn die zulässige Ausnützung nicht ausgeschöpft ist und die Substanz schlecht — dann trägt die zusätzliche Fläche die Mehrkosten. Bei ausgereizter Ausnützung und solider Struktur lohnt sich fast immer die Sanierung.
Ein bestehendes Gebäude darf Masse aufweisen, die heute nicht mehr zulässig wären. Bei einem Abbruch entfällt dieser Schutz — der Neubau kann kleiner ausfallen als der Bestand.
Ja, aber die Kündigung muss begründet und fristgerecht sein. Mietende können eine Erstreckung verlangen, was den Zeitplan um Monate verschieben kann.
Werterhaltender Unterhalt ist im Jahr der Zahlung abziehbar. Ein Ersatzneubau und wertvermehrende Anteile sind es nicht — sie mindern erst später die Grundstückgewinnsteuer.

Bern-Mittelland

Frage stellen

Ist bei einem Punkt etwas unklar geblieben? Schildern Sie kurz Ihre Situation — wir melden uns innert 24 Stunden. Kostenlos und unverbindlich.

Kostenlos & unverbindlich · Antwort innert 24 h