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Checkliste · Verkauf

Steuerunterlagen für die Grundstückgewinnsteuer

Jeder belegte Franken an Anlagekosten senkt die Bemessungsgrundlage. Was nicht belegt ist, wird nicht anerkannt — auch wenn die Investition unbestritten getätigt wurde. Diese Liste nennt sämtliche anrechenbaren Positionen, damit beim Zusammenstellen nichts vergessen geht.

Für wen:
Verkaufende und Erbengemeinschaften nach dem Verkauf
Wann:
Unmittelbar nach der Beurkundung
Aufwand:
Zusammenstellung 3 bis 6 Stunden
Punkte:
25
0 von 25 erledigt0%
01

Erwerbskosten

0/5

Alles, was der seinerzeitige Erwerb gekostet hat.

02

Wertvermehrende Investitionen

0/6

Der Posten mit dem grössten Hebel — und der grössten Lückenanfälligkeit.

03

Verkaufskosten

0/5
04

Belege beschaffen, wo Lücken bestehen

0/4
05

Einreichen

0/5

— Zur Einordnung

Was nicht belegt ist, wird nicht anerkannt

Das ist die härteste Regel bei der Grundstückgewinnsteuer. Eine Investition, die unbestritten getätigt wurde, aber nicht belegt werden kann, erhöht die Anlagekosten nicht. Bei einer Steuerbelastung von dreissig Prozent bedeutet eine nicht belegte Sanierung über fünfzigtausend Franken eine Mehrsteuer von fünfzehntausend Franken. Deshalb lohnt sich die Suche nach Belegen — bei Handwerksbetrieben, in Bankauszügen, in Versicherungsakten.

Die Ausscheidung bei umfassenden Sanierungen

Wird ein Bad komplett erneuert, ist ein Teil werterhaltender Ersatz und ein Teil Standarderhöhung. Die Steuerbehörde nimmt ohne Ausscheidung häufig einen tiefen wertvermehrenden Anteil an. Verlangen Sie deshalb bereits bei der Ausführung eine Aufstellung, die beide Anteile ausweist — oder lassen Sie sie nachträglich von der ausführenden Unternehmung erstellen. Das ist deutlich einfacher, als später gegen eine Ermessensveranlagung anzugehen.

Der Aufschub bei Ersatzbeschaffung muss beantragt werden

Wer den Erlös innert angemessener Frist in ein neues, dauernd selbstbewohntes Eigenheim investiert, kann die Steuer aufschieben. Das geschieht nicht automatisch — der Antrag gehört in die Erklärung. Wird nur ein Teil reinvestiert, wird auch nur dieser Teil aufgeschoben. Und Aufschub heisst nicht Erlass: Beim späteren Verkauf ohne neuen Aufschubtatbestand wird nachgeholt, was aufgeschoben wurde.

— Häufige Fragen

Die Frist ist kantonal geregelt und kurz — meist wenige Wochen nach der Beurkundung. Eine verspätete Erklärung führt zur Veranlagung nach Ermessen.
Fragen Sie bei Handwerksbetrieben nach Kopien, nutzen Sie Bankauszüge als Zahlungsnachweis und ziehen Sie Baubewilligungen bei. Was sich nicht belegen lässt, wird nicht anerkannt.
Nur der Anteil, der über einen gleichwertigen Ersatz hinausgeht. Bei umfassenden Sanierungen sollte eine Ausscheidung beider Anteile vorliegen.
Bei Ersatzbeschaffung von selbstbewohntem Wohneigentum ja — der Antrag muss aber gestellt werden. Aufschub bedeutet nicht Erlass.

Bern-Mittelland

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