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Zeitplan · Miete

Umzug in 12 Wochen

Ein Umzug scheitert selten am Umzugstag, sondern an den Fristen davor: der Kündigungsfrist, dem Termin für die Endreinigung und der rechtzeitigen Ummeldung. Zwölf Wochen Vorlauf reichen komfortabel — kritisch wird es, wenn die Kündigung erst spät erfolgt oder die Endreinigung nicht organisiert ist.

Für wen:
Alle, die umziehen — als Mietende oder ins Eigenheim
Wann:
Zwölf Wochen vor dem Umzugstermin
Aufwand:
Verteilt über drei Monate
Punkte:
28
0 von 28 erledigt0%

Woche 12 bis 10

01

Kündigen und planen

0/5

Woche 10 bis 8

02

Organisieren

0/5

Woche 8 bis 4

03

Ummelden

0/6

Woche 4 bis 1

04

Vorbereiten

0/6

Woche 1 bis Übergabetag

05

Umzug und Übergabe

0/6

— Zur Einordnung

Die Kündigungsfrist ist der einzige harte Termin

Alles andere lässt sich verschieben, komprimieren oder auslagern — die Kündigungsfrist nicht. Wird sie verpasst, verlängert sich das Mietverhältnis um eine ganze Periode, meist drei Monate. Bei Wohnraum beträgt die gesetzliche Frist mindestens drei Monate auf die vereinbarten oder ortsüblichen Termine; der Vertrag kann längere Fristen vorsehen. Massgebend ist der Zugang der Kündigung beim Empfänger, nicht der Versand — rechnen Sie deshalb Postlaufzeit und allfällige Abholfristen ein.

Die üblichen Termine sind überlaufen

Ende März, Juni und September ziehen viele gleichzeitig um. Umzugsfirmen, Reinigungsfirmen und Transporter sind dann früh ausgebucht, und die Preise liegen höher. Wer die Wahl hat, weicht auf einen weniger gefragten Termin aus. Wer sie nicht hat, sollte mindestens acht Wochen vorher reservieren — nicht drei.

Die Endreinigung entscheidet über den Abnahmetermin

Sie ist der häufigste Streitpunkt bei der Rückgabe. Eine Firma mit Abnahmegarantie kostet mehr, übernimmt aber die Nachbesserung, falls die Vermieterschaft beanstandet — bei knapper Zeit ist das meist die günstigere Rechnung. Wer selbst reinigt, sollte einen Tag Puffer zwischen Reinigung und Abnahme einplanen, um nachbessern zu können.

— Häufige Fragen

Bei Wohnraum mindestens drei Monate vor dem vereinbarten oder ortsüblichen Termin. Massgebend ist der Zugang beim Empfänger, nicht der Versand.
Bei knapper Zeit meist ja — besonders eine mit Abnahmegarantie, weil sie die Nachbesserung übernimmt. Die Endreinigung ist der häufigste Streitpunkt bei der Rückgabe.
Eine übliche Anzahl gehört zum normalen Gebrauch. Fachgerecht verschlossen und überstrichen gibt es dafür keinen Abzug.
Sind keine Forderungen offen, sollte die Freigabe zügig erfolgen. Die Sperre endet grundsätzlich ein Jahr nach Mietende, sofern keine rechtlichen Schritte eingeleitet wurden.

Bern-Mittelland

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