— Erbschaft
Immobilie erben & verkaufen in Bern-Mittelland
Eine geerbte Liegenschaft bringt Fragen mit sich, die selten nur finanziell sind. Wir liefern den neutralen Verkehrswert als Grundlage für die Erbteilung, zeigen die Varianten sachlich auf und begleiten den Verkauf — in Bern-Mittelland, mit lokaler Marktkenntnis.
Der Verkehrswert als gemeinsame Grundlage
Bei einer Erbschaft ist der Verkehrswert die Basis für alles Weitere: die Aufteilung unter den Erben, den Ausgleich bei Übernahme durch einen Einzelnen und die steuerliche Deklaration. Gerade wenn mehrere Parteien beteiligt sind, zählt eine unabhängige, nachvollziehbare Bewertung mehr als eine gefällige Zahl. Wir dokumentieren Stichtag, Methode und Vergleichsobjekte so, dass die Bewertung gegenüber Erbengemeinschaft, Notariat und Steuerverwaltung Bestand hat.
Übernahme, Vermietung oder Verkauf
Eine Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam entscheiden. Grundsätzlich gibt es drei Wege: Ein Erbe übernimmt und zahlt die anderen aus, die Liegenschaft wird vermietet und gemeinsam gehalten, oder sie wird verkauft und der Erlös aufgeteilt. Jeder Weg hat andere finanzielle und steuerliche Folgen — und andere Anforderungen an die Tragbarkeit, wenn eine Übernahme finanziert werden muss. Wir rechnen die Varianten durch, ohne Partei zu ergreifen.
Die Besitzdauer läuft weiter
Der Kanton Bern kennt keine Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen. Beim späteren Verkauf fällt jedoch die Grundstückgewinnsteuer an — entscheidend ist, dass der Erbgang die Besitzdauer nicht unterbricht: Sie zählt ab dem ursprünglichen Erwerb des Erblassers weiter. Bei lange gehaltenem Familienbesitz reduziert das die Steuer erheblich, denn ab dem fünften Besitzjahr sinkt sie um 2 % pro Jahr, bis maximal 70 % nach 35 Jahren.
Unsere Arbeitsweise
Jedes Mandat beginnt mit einem kostenlosen, unverbindlichen Erstgespräch, gefolgt von einer lagegenauen Einschätzung statt einer Pauschalzahl. Wir schauen auf Gemeinde, Quartier, Objekttyp und Zustand und vergleichen mit realen Transaktionen aus Bern-Mittelland. Erst danach besprechen wir die Strategie. Betreut werden Sie direkt durch die Geschäftsführung — Sajeevan Satkunam als eidgenössisch diplomierter Immobilienbewerter mit fünfzehn Jahren Erfahrung und Sayan Satkunam mit Studienhintergrund in Banking & Finance — und nicht durch wechselnde Ansprechpersonen.
Ablauf und Zusammenarbeit
Der Ablauf ist bewusst schlank gehalten. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ausgangslage, Zeithorizont und Ziel — telefonisch, bei Ihnen vor Ort oder in unseren Räumen in Liebefeld. Danach erstellen wir die fachliche Grundlage: eine lagegenaue Bewertung mit offengelegter Herleitung, bei Renditeobjekten nach dem Ertragswertverfahren, bei Wohneigentum hedonisch mit realen Vergleichstransaktionen. Auf dieser Basis entscheiden Sie über das weitere Vorgehen, nicht wir. Erst danach folgt die Umsetzung, inklusive Koordination mit Notariat, Bank, Treuhand und — wo nötig — Rechtsvertretung. Sie erhalten in der Regel innert 24 Stunden eine persönliche Antwort.
Steuerliche Rahmenbedingungen im Kanton Bern
Wer im Kanton Bern kauft oder verkauft, sollte drei Grössen kennen. Die Handänderungssteuer beträgt 1.8 % des Kaufpreises und wird üblicherweise von der Käuferschaft getragen. Beim Verkauf fällt auf dem Gewinn die Grundstückgewinnsteuer an, die ab dem fünften Besitzjahr um 2 % pro Jahr sinkt, bis maximal 70 % nach 35 Jahren — die grosszügigste Besitzdauer-Reduktion der Schweiz. Abzugsfähig sind wertvermehrende Investitionen sowie Makler-, Notariats- und Inseratekosten, nicht aber werterhaltende Reparaturen. Zusammen mit Notariats- und Grundbuchgebühren ergeben sich für Käufer Nebenkosten von rund 3 bis 4 % des Kaufpreises, die aus Eigenmitteln zu finanzieren sind.
Häufige Missverständnisse
Drei Annahmen führen in der Praxis besonders oft in die Irre. Erstens: Ein hoher Ansatzpreis lasse Verhandlungsspielraum. Tatsächlich schreckt er qualifizierte Interessenten ab, das Objekt bleibt am Markt liegen und wird am Ende unter Wert verkauft. Zweitens: Der tiefe Marktzins mache die Finanzierung einfach. Banken rechnen jedoch mit einem kalkulatorischen Zins von rund 5 %, weshalb die Tragbarkeit und nicht der Zins die eigentliche Hürde ist. Drittens: Eine Online-Schätzung genüge als Grundlage. Sie rechnet mit Gemeinde- oder Kantonsdurchschnitten und übersieht, dass sich Lagen innerhalb derselben Gemeinde um mehrere Tausend Franken pro Quadratmeter unterscheiden können.
Warum lokale Datentiefe entscheidet
Im Kanton Bern sind die Preise für Wohneigentum über die letzten zwölf Monate um rund 2.8 bis 2.9 % gestiegen. Der Durchschnitt sagt aber wenig: In Zentrumslagen der Stadt Bern werden Eigentumswohnungen über 10'200 CHF/m² gehandelt, in Köniz um 7'900, in ländlicheren Gemeinden deutlich darunter. Wir pflegen deshalb eigene Marktdaten für über dreissig Gemeinden der Region und weisen offen aus, wo eine Zahl belegt und wo sie geschätzt ist — statt eine Genauigkeit vorzutäuschen, welche die Datenlage nicht hergibt.
— Häufige Fragen
