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Bewertung · 8 Min. Lesezeit

Immobilienbewertung bei Erbschaft und Scheidung

Bei Erbteilung und Scheidung braucht es einen neutralen, belegbaren Wert. Worauf es dabei ankommt und welche Stichtage gelten.

Sajeevan Satkunam

Sajeevan Satkunam · Eidg. Dipl. Immobilienbewerter

Verfasst und fachlich geprüft · Aktualisiert am 27. Mai 2026

IMMERO AG · IMMOBILIEN BERN

Warum Neutralität hier entscheidend ist

Bei Erbschaft und Scheidung stehen sich Parteien mit unterschiedlichen Interessen gegenüber. Eine Bewertung, die eine Seite bevorzugt, hält weder vor Gericht noch im Familienfrieden stand. Gefragt ist ein neutraler, nachvollziehbar hergeleiteter Verkehrswert.

Erbteilung: Auszahlung zum Verkehrswert

Möchte ein Erbe die Liegenschaft übernehmen, zahlt er den anderen ihren Anteil am Verkehrswert aus. Wird der Wert zu tief angesetzt, benachteiligt das die weichenden Erben; zu hoch, den übernehmenden. Eine fundierte Bewertung schafft die faire Grundlage – und dokumentiert sie belegbar.

Scheidung: Stichtag und Güterrecht

Bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung zählt der Wert zum massgeblichen Stichtag. Wurde die Liegenschaft aus Errungenschaft finanziert, wird der Mehrwert geteilt; eingebrachtes Eigengut bleibt beim einbringenden Partner. Die Bewertung liefert die Zahl, die Aufteilung regelt das Recht.

Was ein belastbares Gutachten enthält

Ein für solche Zwecke geeignetes Gutachten dokumentiert Methode, Vergleichsobjekte, Zustand und Annahmen transparent. Es ist schriftlich, datiert und von einer qualifizierten Person unterzeichnet. Nur so ist es gegenüber Miterben, Ex-Partner, Notar oder Gericht verwendbar.

— Häufige Fragen

Antworten zum Thema.

Damit die Erbteilung fair und anfechtungssicher ist. Übernimmt ein Erbe die Liegenschaft, muss er die anderen zum Verkehrswert auszahlen. Ein neutrales, methodisch belegtes Gutachten verhindert Streit über den angesetzten Wert.
Massgeblich ist in der Regel der Wert im Zeitpunkt der güterrechtlichen Auseinandersetzung, nicht der Kaufzeitpunkt. Die genaue Festlegung hängt vom Güterstand und der Vereinbarung ab und sollte anwaltlich begleitet werden.

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