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Entscheidungshilfe · Verkauf

Vor dem Verkauf sanieren oder nicht?

Vor einem Verkauf lohnen sich meist kleine Massnahmen und eine gute Dokumentation, nicht die grosse Sanierung. Käufer honorieren frische Investitionen selten zum Kostenpreis und wollen oft selbst entscheiden. Anders liegt der Fall bei defekten Anlagen, bei Elektroheizungen mit Ersatzpflicht bis Ende 2031 oder wenn der Verkauf erst in einigen Jahren geplant ist.

Für wen:
Eigentümerinnen und Eigentümer, die einen Verkauf in den nächsten ein bis fünf Jahren erwägen
Wann:
Bevor Offerten eingeholt oder Handwerker bestellt werden
Aufwand:
30 bis 45 Minuten
Punkte:
16
0 von 16 erledigt0%
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Ausgangslage klären

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Diese Fragen entscheiden, ob eine Sanierung überhaupt zur Diskussion steht.

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Was sich fast immer lohnt

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Was sich meist nicht lohnt

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Steuern und Förderung einrechnen

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— Typische Ausgangslagen

Heizung vor dem Verkauf ersetzen?

Ersetzen

  • Heizung defekt oder am Lebensende
  • Elektroheizung mit Ersatzpflicht bis 2031
  • Verkauf erst in einigen Jahren, Nutzung durch Sie selbst
  • Förderung und Steuerabzug bis 2028 nutzbar

Nicht ersetzen, dokumentieren

  • Anlage läuft zuverlässig
  • Käufer wollen System selbst wählen
  • Verkauf innert zwölf Monaten
  • Offerte und Förderabklärung genügen als Grundlage

Unsere Einschätzung

Bei funktionierender fossiler Heizung und naher Verkaufsabsicht: nicht ersetzen, sondern Offerte und Förderabklärung ins Dossier legen. Bei Defekt, Ersatzpflicht oder längerem Horizont: ersetzen — mit Förderzusicherung vor der Bestellung.

Küche und Bad erneuern?

Erneuern

  • Zustand deutlich unter dem Quartierstandard
  • Zielgruppe mit knappem Budget und Wunsch nach Bezugsbereitschaft
  • Defekte oder hygienische Mängel

Belassen

  • Funktionsfähig, nur nicht mehr modern
  • Käufer mit eigenem Gestaltungswunsch
  • Kurzer Verkaufshorizont

Unsere Einschätzung

In den meisten Fällen belassen und sauber präsentieren. Erneuern nur bei Defekten oder wenn der Zustand die Zielgruppe klar abschreckt — dann mit einfachem, neutralem Standard.

— Zur Einordnung

Warum der Kostenpreis selten zurückkommt

Käufer vergleichen Objekte, nicht Rechnungen. Ein Haus mit neuer Küche wird mit anderen Häusern mit neuer Küche verglichen, nicht mit Ihrem alten Zustand plus Investition. Deshalb fliesst eine Investition kurz vor dem Verkauf meist nur teilweise in den Preis. Die Ausnahme sind Massnahmen, die einen Mangel beheben oder eine Pflicht erfüllen: Sie verhindern einen Abschlag, der grösser wäre als die Kosten.

Transparenz statt Sanierung

Das wirksamste Mittel gegen überzogene Abschläge ist nicht die Sanierung, sondern die belegte Offenheit: Zustand, Kosten, Förderung, Machbarkeit. In unserer Bewertung setzen wir den Investitionsbedarf offen an. Das führt zu schnelleren Abschlüssen und weniger Nachverhandlungen nach der Besichtigung.

— Häufige Fragen

Kleine Reparaturen, Räumung und gute Unterlagen fast immer. Grosse Sanierungen selten, ausser bei Defekten, Ersatzpflichten oder einem längeren Verkaufshorizont.
Nein. Solange sie funktioniert, besteht keine Pflicht. Käufer rechnen den Ersatz ein; eine Offerte mit Förderabklärung begrenzt den Abschlag.
Für selbstbewohntes Eigentum bis Ende 2028. Ab 2029 entfällt der Unterhaltsabzug; wertvermehrende Investitionen mindern weiterhin die Grundstückgewinnsteuer.

Bern-Mittelland

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