— Wissensbrief · Anlage
Mietrecht für Eigentümer
Das Schweizer Mietrecht ist mieterfreundlich, aber berechenbar. Wer die Regeln kennt, kann innerhalb ihrer gestalten: bei der Mietzinsfestsetzung, bei Anpassungen und bei der Überwälzung von Kosten. Wer sie nicht kennt, verliert regelmässig Rechte durch verpasste Fristen — die Rügefrist bei der Rückgabe ist der häufigste Fall.
- Für wen:
- Vermietende, Anleger, Verwaltungen
- Wann:
- Vor der ersten Vermietung und bei jeder Anpassung
- Aufwand:
- Lesezeit rund 12 Minuten
- Punkte:
- 25
Bei der Vermietung
0/5Mietzinsgestaltung
0/5Nebenkosten
0/5Kündigung
0/5Rückgabe und Mängel
0/5— Zur Einordnung
Die Rügefrist ist der häufigste teure Fehler
Anders als viele Vermietende annehmen, bleibt nach der Rückgabe kaum Zeit. Offene, bei der Übergabe erkennbare Mängel müssen sofort oder unmittelbar danach gerügt werden — eine Rüge nach zwei Wochen ist in aller Regel verspätet und damit wertlos. Deshalb gehört das Protokoll am Termin vollständig ausgefüllt und nicht später ergänzt. Für versteckte Mängel gilt die Frist erst ab Entdeckung, dann aber ebenso unverzüglich.
Zeitwert statt Neupreis — im eigenen Interesse
Eine Forderung über den Neupreis eines abgeschriebenen Bauteils wird in der Schlichtung gestrichen. Schlimmer: Sie verlieren an Glaubwürdigkeit für die berechtigten Positionen. Wer von Anfang an mit der Lebensdauertabelle rechnet und den anteiligen Restwert geltend macht, erzielt am Ende regelmässig mehr als jemand, der überhöht fordert und dann zurückrudern muss. Dasselbe gilt für normale Abnützung: Sie zu beanstanden schwächt die Position insgesamt.
Referenzzinssenkungen wirken in beide Richtungen
Wer eine Senkung des Referenzzinssatzes nicht weitergibt, spart kurzfristig — verliert aber die Möglichkeit, eine spätere Erhöhung voll geltend zu machen. Mietende können zudem jederzeit eine Herabsetzung verlangen und diese auch als Gegenantrag in ein Anfechtungsverfahren einbringen. Die saubere Handhabung ist deshalb nicht nur korrekt, sondern auch die wirtschaftlich klügere Variante.
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